Ich kenn das von hier(NRW), dass es Maulkorb-, Leinenpflicht, Geldstrafe und evt. noch ein Hausverbot fuer den Wald geben kann.
Unsere Jaeger hier schiessen nicht, aber alle hier oertlichen Hunde (wohne auf dem Dorf)sind bei denen registriert. Wenn da einer einen Fehltritt machen wuerde kriegt er Auflagen fuer gefaehrliche Hunde und auch Hausverbot in den Waeldern. Wird auch von einem Revierpaechter an den naechsten dann weitergeleitet.
Maukkorb, Leinenpflicht, Geldstrafe stimmt, das legen aber nicht die Jäger fest. Der Rest ist leider Unsinn. Die Jäger mögen die Hundehalter vielleicht kennen und daher auch die Hunde zuordnen können, aber registriert ist bei den Jägern mal gar nix und "Hausverbot für den Wald" aussprechen dürfen die auch nicht!
Schöne Grüße aus nem NRW-Jägerhaushalt ;-)