Beiträge von storyboard
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Ich würde da gar nicht lange fackeln. Sofort Anwalt einschalten (ggf. Rechtsschutz und/oder Haftpflicht im Vorfeld informieren und Anwalt empfehlen lassen) und fristgerecht Gegendarstellung einreichen. Weiter würde ich eine Prüfung der Hunde/Situation durch einen Sachverständigen verlangen, welcher feststellen kann, wessen Hund in dieser Situation wie reagiert hat, sofern die Anzeige nicht zurückgezogen wird. Außerdem würde ich meinen Anwalt zu den Themen "Falschaussage" und "Rufschädigung" befragen. Gleich aus vollen Rohren zurückschießen, wenn Du dich still verhältst, wirst Du mit Sicherheit alles zahlen dürfen - und/oder dein Hund bekommt wegen der guten Frau noch dazu Leine und Maulkorb verpasst.
Das Du allerdings mindestens eine Teilschuld bekommen wirst, sollte dir bewusst sein. D.h. Du wirst in jedem Fall auf einem Teil deiner Kosten (wenn nicht sogar auf den ganzen) sitzen bleiben.
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Das sehe ich nicht so. Wenn der Mieter einen entsprechenden Vertrag unterschreibt, sollte er sich meiner Meinung nach auch daran halten. Wenn nicht, zwingt ihn ja niemand, den Vertrag abzuschließen.
Wozu brauche ich als Vermieter einen Vertrag, wenn jegliche Klauseln im Nachinein nichtig sind?Natürlich ist es ärgerlich für einen Vermieter, wenn dessen im Vertrag bestimmte Klauseln als nichtig angesehen werden. Jedoch ist auch hier geboten, eine Benachteiligung einzelner zu vermeiden: "Mein Mieter darf nicht!", der Nachbar hat aber 5 Hunde. Daher finde ich es durchaus akzeptabel, dass hier das Gesetz eine regelnde Funktion übernimmt, damit nicht jeder Haus-/Wohnungseigentümer nach Gusto handeln kann. Es ist nämlich mitnichten so, dass man es sich immer heraussuchen kann, ob man dort unterschreibt oder nicht. Wie schon beschrieben, ist es in München ohnehin schon nicht einfach, bezahlbare Wohnungen zu finden. Und sich aufgrund dessen der Willkür eines Vermieters unterwerfen zu müssen (die sich oft in München ohnehin schon für was besonderes halten), halte ich für unsachgemäß.
ZitatIch für meinen Teil schließe aufgrund bestimmter Erfahrungen bestimmte Mieter aus. Da es mein Eigentum ist, erlaube ich mir das schlichtweg. Und würde ich keine Hunde in der Wohnung haben wollen, würde ich auch das vertraglich regeln wollen. Und zwar so, dass nicht irgendein Richter irgendeine Entscheidung zugunsten kleiner Hunde trifft, wobei ich persönlich das Urteil schon alleine deshalb anfechten würde. Wo endet klein und wo beginnt groß?
Tja, der eine will keine Afrikaner, der andere keine Türken, der dritte keine Hundebesitzer, der vierte nur vollbusige junge Frauen,... Wo fängt das an und wo hört das auf? Natürlich steht jedem die Wahl seines Mieters frei, aber das an der Tierhaltung festzumachen, halte ich schlichtweg für unbegründet - so lange eben keine konkreten, tatsächlich nachvollziehbaren Gründe (und dazu gehört nicht Pipi auf dem Parkett, das kann man reparieren) dagegen sprechen.
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Und ich finde es auch unter aller Würde, dass ein Eigentümer einer Wohnung nicht darüber entscheiden darf, ob er einen Hund in seiner vermieteten Wohnung haben möchte oder nicht.
Ich denke, bei näherem Hinsehen, wirst Du das vielleicht noch einmal überdenken. Hier wird im Grunde darüber bestimmt, wie der Mensch, der diese Wohnung gemietet hat, sein Leben zu führen hat.
Nehmen wir als Beispiel München: Hier kann man sich seine Wohnung nicht "einfach so" aussuchen. Es gibt viel zu viele Mieter auf viel zu wenige Wohnungen, die entsprechend (un-)bezahlbar sind. Für Hundehalter ist München hingegen ein Paradies. Keine generelle Leinenpflicht und unzählige Gassimöglichkeiten inkl. Forst und Isar - und auch die Zahl der Firmen, die einen Hund in der Firma dulden nimmt stetig zu. D.h. man könnte und man wollte vielleicht, aber man ist auf die Willkür des Vermieters angewiesen, der einem vorgeben darf, dass man nicht die Vorzüge des Lebens eines Hundehalters genießen darf. Warum? Weil er das so will. Punkt.
Was die Lärmbelästigung angeht: Nun, das muss ein Hundehalter genauso in den Griff bekommen, wie jemand, der Kinder hat. Die dürfen auch (ab einem gewissen Alter, natürlich) nicht bis in die Nacht lautstark plärren oder spielen und damit das ganze Haus wach halten.
Was die Schäden angeht: Es gibt bereits eine Einrichtung, die Schäden an der Wohnung im Voraus abdeckt. Nennt sich Kaution und beträgt in der Regel mehrere Tausend Euro. Zudem kann man auf zivilrechtlichem Wege alle möglichen weiteren Forderungen eintreiben. Ganz unabhängig davon, dass es vollkommen egal ist, ob das Kind die Schäden verursacht hat (ich war so ein Kind!) oder eben ein Hund.
Und die Gefahr: Erwachsene Menschen sind statistisch gesehen um ein vielfaches gefährlicher als jedes Haustier. Also lieber Hunde statt Erwachsene einziehen lassen.
ZitatVielleicht ist in diesem Fall ausschlaggebend, dass gefragt wurde, aber eine Ablehnung kam und trotzdem der Hund ins Haus geholt wurde.
Hier muss ich dir allerdings leider zustimmen. Das ist außerordentlich ärgerlich und schreit förmlich nach "Vendetta". Allerdings ist das in Deutschland nicht so einfach. Einfach rausschmeißen wird vermutlich nichts und auch eine Klage dürfte eher im Sande verlaufen, wenn es keine ganz klaren Vereinbarungen und/oder Gründe inkl. mehrmonatiger Abmahnungen und Aufforderungen zur "Entfernung" des Haustiers gibt.
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Hund hin oder her. Die Behebung sämtlicher Sachschäden kann bei Auszug der Mieter von der Kaution abgezogen werden sowie höhere Ausgaben nachträglich eingefordert werden. Vollkommen egal, ob der Mieter selbst oder nur sein Hund auf den Parkett gepinkelt hat.
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Wenn der Hund sehr nervös ist solltest du Futter ohne Mais füttern und ggf. Magnesium zufüttern.
Wie verhält sich das denn mit dem Magnesium und kann man da einfach das Magnesium zufüttern, dass ich selbst verwende? Welche Dosierung? Beim nachforschen fiel mir entgegen, dass durch die Beigabe von Magnesium das Calcium schlechter verarbeitet wird - was wohl für einen Hund im Wachstum eher ungeeignet ist, oder?!
Gibt es hier evtl. eine Quelle, wo ich das vollständig nachlesen könnte? Dankeschön!
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Mit der Agila hatte ich bisher auch nur gute Erfahrungen. Was angefallen ist, wurde beglichen, für beide Hunde (Beagle derzeit noch nur OP - Aufstufung ist aber schon beantragt, Schäferhund hat die volle Versicherung).
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Hallo ihr lieben,
gerne würden wir Euch auf eine unserer Hundewanderungen einladen!
Wir treffen uns jeden zweiten Sonntag und gehen mit einem tollem Rudel und immer super lieben Hundebesitzern gemeinsam unsere Stadt und das Umland erkunden!Wir würden uns sehr freuen!
Liebe Grüße vom Team der Hundewanderung München
Mhh. Ihr habt doch schon vier von euren 10 Postings wegen Eigenwerbung "gelöscht" bekommen. Auch auf die Gefahr einer Verwechslung hin: Das ganze ist doch keine reine Spaßveranstaltung und kostet entweder Geld oder ist Werbung für euer Hundetraining bzw. eure Hundeschule?!
Ich glaube, was hier gemeint war, war "Training unter Freunden" und nicht "Wir machen eine Busreise mit Mittagessen und Werbeveranstaltung (die womöglich auch noch Geld kostet)".
Falls ich mich aber irren sollte: Sorry und viel Spaß! :)
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Kleine Anmerkung zum Thema "zu dir ziehen": Einige vertreten die Theorie, dass Zug immer Gegenzug zur Folge hat und somit ein (leichter, mittlerer, fester) Ruck an der Leine eher zum Erfolg führt, als ein beständiger Zug, gegen den sich dein Hund stemmen kann. Da musst Du selbst deinen Weg finden, der mit dir und deinem Hund funktioniert. In den Hund hineinlaufen ist auf jeden Fall "gewaltfrei", da keine direkte Einwirkung auf den Hund erfolgt und er dir "nur" ausweichen muss.
Du solltest dein Vorgehen auch mit deiner Trainerin besprechen, da sie euch beide ja schon lange kennt und euch evtl. über die Tipps im Forum hinaus noch ein paar Wege aufzeigen kann.
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Sofern denn eine Ferndiagnose in diesem Fall möglich ist: Sir ist nicht hypersexuell, Sir ist unsicher und versucht das durch besteigen und viel Getöse zu kompensieren.
Lösung: Geschirr und Schleppleine dran (Anfangs 3m, später 5m) und den Hund gut beobachten. Bei den geringsten Anstalten rufst Du ihn zu dir und ziehst ihn notfalls zu dir hin und unterbrichst ihn damit. Wenn er dann "bei dir" ist, also dich auch ansehen kann und dich wahrnimmt, belohnst und lobst Du ihn. Das kann Beutespiel (Zerren, etc. - nur auf kurze Distanz, nicht loslassen) oder Futter sein (Hühnerherzen oder ähnliches, was wirklich wirklich geil ist). Wichtig: Nur einmal rufen. Kommt er nicht, ziehst Du ihn zu dir und blockierst seine Sicht solange, bis er dich wahrnimmt. Notfalls ziehst Du ihn aus der Situation raus. Wenn er sich wehrt, geh in ihn hinein (Leine kurz, in Richtung des Hundes gehen und ihn ggf. anschieben - nicht treten!), damit er ausweichen muss und sich nicht gegenstemmen kann. Kommt er absolut nicht aus seinem Trieb raus, nimmst Du eine Spritzflasche ( Achtung: Deren Nutzung ist hier unter den Wohnzimmerdamen hier sehr umstritten. ) und verpasst ihm einen kurzen Spritzer und belohnst und lobst ihn sofort, wenn die Aufmerksamkeit wieder bei dir ist. Das Belohnen solltest Du immer weiter rauszögern, damit er nicht gleich nach dem Leckerchen versucht, sein bisheriges Verhalten wieder aufzunehmen, was am Anfang sicher passieren wird.
Ziel ist, dass der Hund in solchen Situationen zu dir kommt, statt zu pöbeln und zu hetzen. "Situation doof?" -> "Frauchen gut!".
Viel Erfolg.