Zitat
Jetzt habe ich doch nochmal eine andere Frage:
Wenn ich mich neben meiner Vollzeitstelle nebenberuflich als "Hundeverhaltenstherapeutin" selbstständig mache, muss ich dann bei der Stadt Gewerbe oder mich beim Finanzamt als Freiberuflerin anmelden?
Kann mir das jemand genau sagen?
Tjaaaaaa als Therapeut ist das so eine auslegungssache... Fragst das Gewerbamt sagen die womöglich ja, das Finazamt nö, die Krankenkasse ja die Rentenkasse nö usw. Hatten bei uns ein wo das auch strittig war.
Die war Hundepysiotherapeutin.
Kanckpunkt warum das für einige Auslegungsache ist ist dieses:
Wer ist Freiberufler
Ob jemand Freiberufler ist, richtet sich nach der Art der Tätigkeit, die selbständig ausgeübt werden soll.
Die freiberuflichen Tätigkeiten werden im § 18 ESstG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) geregelt.
Dort werden zuerst 5 Tätigkeiten aufgezählt, die so genannten Tätigkeitsberufe. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte:
wissenschaftliche,
künstlerische,
schriftstellerische,
unterrichtende oder
erzieherische Tätigkeit.
Danach folgt die Aufzählung der so genannten Katalogberufe, Berufe, die bestimmten berufsrechtlichen Regelungen unterliegen. Zur freiberuflichen Tätigkeit gehört die selbständige Berufstätigkeit der:
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte,
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte,
Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten,
Handelschemiker,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten,
Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten,
Journalisten, Bildberichterstatter,
Dolmetscher, Übersetzer,
Lotsen.
Die Aufzählung der Berufe endet mit den Worten
und ähnlicher Berufe.
Einige argumentieren nun das in deinem Fall als Hundeverhaltenstherapeutin du ja als z.b. unterrichtende, Heilende, wissenschaftlich usw. tätig wärst. Der Zusatzsatz udn ähnliche BErufe unterstreicht das quasi noch für diejenigen die leiber Freiberufler sein wollen
Mit anderen Worten, wer dei überzeugenderen argumente hat gewinnnt
aber schau mal hier nach, da ist zimlich einfach und gut beschrieben wie sich ein Freiberufler definiert.
http://www.teialehrbuch.de/Kos…e/17616-Freiberufler.html
Der Satz ist gut in dem text „Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit...