danke
So, und hier mal der erste Entwurf (wenn euch noch was einfällt, dann sagt es bitte... wir müssen schauen, dass es so wenig Lücken etc. wie möglich gibt) ......
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Petition gegen Tiermißbrauch
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Mißbrauch von Tieren, egal welcher Art ganz verboten und wieder unter Strafe gestellt wird. Erinnert wird hierbei an den 1969 aufgehobenen § 175 b StGb.
(Der § 175 b lautete: „Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“)
Begründung:
Das Tierschutzgesetz nach § 1 sagt aus, das niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Es gibt KEINEN Grund, der rechtfertigen würde, einem Tier durch den Mißbrauch oder ähnlichem Schaden, Schmerzen oder Leid zuzufügen.
Auch wenn es viele Menschen gibt, die behaupten, ein Tier komme dadurch nicht, oder nur geringfügig zu schaden, so gibt es hierfür ausreichend Beweise, die das Gegenteil aufzeigen.
Ein Tier mit vollen Bewusstsein und absolutem Vorsatz zu missbrauchen darf nicht länger toleriert werden ! Außerdem darf es keine Rolle spielen, ob der Täter sein eigenes Tier mißbraucht (was bisher straffrei ist) oder dazu ein fremdes Tier „benutzt“ (was als Sachbeschädigung gilt)
Das Tier muss vor körperlichen oder seelischen Übergriffen durch den Menschen geschützt werden. Auch darf es nicht mehr egal sein, ob bei dem Tier Schmerzen oder ähnliches nachgewiesen wird.
Allein der Tatbestand des Mißbrauchs muss wieder unter Strafe gestellt werden !!!
Einige Definitionen von sexuellem Mißbrauch:
- oral-genitale Handlungen (Fellatio, Cunnilingus)
- genitale Handlungen (Anal- und Vagianalverkehr, Einführen von Fremdobjekten, Einführen von Fingern, Händen, Armen)
- Masturbation
- Frotteurismus (Reiben des gesamten Körpers/Genitalien am Tier)
- Voyeurismus (Beobachten Dritter bei sexuellen Handlungen)