Verbandmitgleidschaft ist nicht Pflicht, und diese Leute sind meistens nicht im Verband. Der Vorfall hier hat zur Folge, das der Jagdschein weg ist, ws für immer. Aber als Jägerschaft kann man nichts dagegen machen, weil wie gesagt Verbandsmitgleidschaft freiwillig ist und Jagdverpachtung in Händen von Nichtjägern liegen, dennen der Profit wichtiger ist, als alles andere. Man hat halt nicht die Möglichkeit dazu. Schmeißt man diese Typen aus den Verbandsjägerkursen, gehen sie in eine Jagdschule, die selbstredend auch bloß der Profit interessiert, und schon bekommt derjenige den Jagdschein und wird auf die Menschheit losgelassen. Und als Jäger kann man nichts dagegen machen, da er sofort von den Forsten Begehungsscheine bekommt (wieder Profitgedanke) und schon haben wir ein schwarzes Schaf mehr. Die einzigste Möglichkeit wäre es nur noch die Verbände ausbilden zu lassen, aber die Jagdschulen haben mehr Geld, so dass eine Klage Sinnlos ist.
Ist ähnlich wie mit den Kampfhunden. Die meistens ind harmlos und tuen nichts. Aber als Kampfhundhalter kann ich auch nur wenig gegen die Problemfälle am anderen Ende der Leine unternehmen. Man ist da in gewisser Weise hilf- und machtlos. Uns bleibt also nichts weiter als uns davon zu distanzieren und weiterhin aufklärungsarbeit zu leisten. wie ich andersowo schon geschrieben hab, würde ich die alte Methode mit Lehrprinz und co. wieder einführen, um diesen Leuten keinerlei Chance mehr zu geben. Aber in den Geldgeilen Zeiten heute kann mans vergessen.
Und zum Thema Amoklaufen: es reicht schon eine Verdachtsäußerung bei der Polizei und die Waffen sind weg! Zumindest solange bis das Gegenteil erwiesen, seit den Amokläufen an Schulen ist die Polizei da sehr empfindlich geworden (zu Recht). Von soweg ist es garnicht so schwer einen Jäger zu entwaffenen. Ein begründeter Verdacht reicht aus. Zb wenn man von mit der waffe bedroht wird, verliert derjenige die Zuverlässigkeit und damit den Jagdschein und somit auch die Waffen.
Gruß Christian