Ich hab was in der Hausordnung gefunden:
"Auf den von der Hochschule Harz verwalteten Grundstücken (beide Abteilungen) bedarf der
Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor der Hochschule Harz: Betteln und Hausieren, jede Art des Feilbietens von Waren, das Mitbringen von Tieren, das
Aufsuchen von Hochschulangehörigen zum Abschluß privater Geschäfte innerhalb der Gebäude
sowie parteipolitische Betätigung in Wort und Schrift sind in den Gebäuden und auf den von der
Hochschule verwalteten Grundstücken der Hochschule verboten.