ZitatAlles anzeigenWir wohnen ja dort, wo andere Urlaub machen, wunderschön mit BERG und Tal. Ganz logisch, dass man hierzulande mit einem Mountainbike unterwegs ist.
Und da unsere liebe, arme Gemeinde speziell für die Autofahrer zwei wunderschöne Kreisverkehre gebaut hat, um sie zu entlasten, wäre der Bau von Radwegen verständlicherweise viiiieeel zu teuer.
Die Lösung ist einfach: klatscht man an jeden Gehweg doch so ein schickes Schild: blauer Grund, weißer Radfahrer, Querbalken, Fußgänger und schwups hat man einen Rad- / Gehweg.
Auf diesem hat man sich dann als Fußgänger, oder noch schlimmer als Hundebesitzer - Verkehrshindernis für die engbehosten, spiegelbebrillten, Mountainbiker fortzubewegen.
Vielerorts herrscht Leinenpflicht für die Hunde an diesen Wegen. Besondere Leinenpflicht, versteht sich, denn bitte keine zwei Meter, sonst würde der Radfahrer, dessen gutes Recht es ist, mit einem Affenzahn anzudonnern, womöglich einen Abflug machen, wenn er über die Leine ins Nirvana entschwebt.
Als Hundehalter ist es höchste Bürgerpflicht bei Sichtung eines Radfahrers am besten in die Büsche zu springen, denn wie könnte man verlangen, dass der Biker seine berauschende Fahrt abbremst??
Diese Handlung ist wohl das mindeste, was man von einem Hundebesitzer verlangen kann, was ist an der sportlichen Leistung eines schnellen Sprunges oder einem ins "Sitz" gesetzten Hund schon an dankenswerter Leistung dabei??
Während man den Horizont nach den Zweirädern mit besonderen Rechten scannt, hat man selbstverständlich die Pflicht in gleichem Maße den Weg hinter sich im Auge zu behalten, denn auch von hinten besteht das Recht der Biker, einen in voller Fahrt zu passieren.
Schließlich kann man von einem Radler im Geschwindigkeitsrausch nicht verlangen, dass er die Klingel betätigt, wo er doch gerade dabei ist, noch einen Gang raufzuschalten.
Auch beim ordnungsgemäßen Entsorgen des Hundehaufens am Straßenrand ist tunlichst darauf zu achten, dass der eigene Hintern beim Bücken nicht in die Mountainbikestrecke hereinragt, denn das stellt eine Irreführung des Bikers dar, der könnte meinen, dass dieser ein Notfall-äirbag für ihn ist.
Sollte der Hundehalter seinen Pflichten nicht nachkommen, ist es ein gutes Recht des Radfahrers diesen unflätig zu beschimpfen. Gleichzeitig ist der Hundehalter verpflichtet sich zu bedanken, für die Tatsache, dass sowohl er als auch Hund unverletzt auch weiterhin ein Verkehrshindernis darstellen dürfen.
All diese Rechte der Biker stellen ein unantastbares Gewohnheitsrecht dar. Sollte auf Wanderwegen kein Schild stehen, gilt eben dieses.
So angesäuert wie ich auch bin: wie bringe ich die Gemeinde dazu z.B. in Parks das Fußgänger/Radfahrer-gemeinsam-Schild in ein Fußgänger/Radfahrer frei (= Schrittgeschwindigkeit )-sschild zu ändern????
DAS würde ich so AN DIE regionale TEGESPRESSEe senden mit der Bitte, dies als OFFENEN BRIEF zu VERÖFFENTLICHEN!!!