Beiträge von Lisa mit Xaverl

    Hi Sandra,
    wo genau wohnst du denn in Bayern?


    Mit dem Kuli clickern? Ich glaub für den Anfang wär das zu leise!


    Es gibt super Bücher über alles mögliche mit dem Hund!
    Geh doch mal zum Weltbild... nimm dir ein paar Bücher und setz dich hin und "studier" sie.

    Hi kleine,


    also von DHS hab ich auch noch nie was gehört!
    Aber du musst deinen Hund so und so in München anmelden und da gibts dann so nen "Wisch" auf dem steht alles drauf!


    Kampfhundeverordung: Die hab ich 2005 bekommen!


    • Verordnung zur Änderung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

    • Vom 4. September 2002

    • Auf Grund des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-1), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. April 2001 (GVB1 S. 140), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:

    • §1
    • Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stetes vermutet:
    • ~Pit-Bull
    • ~Bandog
    • ~American Staffordshire Terrier
    • ~Staffordshire Bullterrier
    • ~Tosa-Inu

    • § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVB1 S. 268, BayRS 2011-2-7-1) erhält folgende Fassung:

    • (2) ¹Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
    • ~Alano
    • ~American Bulldog
    • ~Bullmastiff
    • ~Bullterrier
    • ~Cane Corso
    • ~Dog Argentino
    • ~Dogue de Bordeaux
    • ~Fila Brasileiro
    • ~Mastiff
    • ~Mastin Espanol
    • ~Mastino Napoletano
    • ~Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
    • ~Perro de Presa Mallorquin
    • ~Rottweiler

    • ²Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden als den von Absatz 1 erfassten Hunden.
    • (3) Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

    • § 2
    • Diese Verordnung tritt am 1. November 2002 in Kraft.
    • München, den 4. September 2002
    • Bayerisches Staatsministerium des Innern
    Dr. Günther Beckstein, Staatsminister
    AG IntraPol am Fortbildungsinstitut Ainring


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