Zumal es ja auch so ist, dass die Grundstückseigner nicht einfach wahllos drauflos schießen dürfen, sondern den Tierbesitzer im Voraus schriftlich verwarnt haben müssen. Sollte dieser unbekannt sein, muss der Grundstückseigner in der lokalen Zeitung eine Anzeige mit einer möglichst präzisen Beschreibung des Tieres aufsetzen... also da kann ein Hund in deutschen Wäldern, wo es im Ermessen des Jägers liegt, ob der nun gerade hetzt oder wildert, schneller abgeschossen werden.
Aber- nun zu etwas seeeeehr viel erfreulicheren: MORGEN geht es los Werden über Nacht hochfahren, damit wir dann schon zum Frühstück das Meer riechen können