Beiträge von Kati85

    soo zurück zum Thema ihr lieben ;)


    Ich finde es total schlimm wenn der kleine Flexihund von hinten an meinen rangelassen wird.
    Man geht aufeinander zu der ander Hund an der Flexi also meinen am Halsband gepackt (hat einfach die richtige Größe dafür). Dann wird aneinander vorbeigegangen. uuuuund dann *ggrrrschhht* wird die Flexi länger und der ander Hund hängt meinem am Hintern.
    Ich bin froh das meiner so gelassen ist und es ihn auch nicht sonderlich aus der Ruhe bringt wenn der andere Hund kläffend und knurrend an seinem Allerwertesten hängt.


    Leider schlagen aber jegliche Versuche den anderen HH davon zu überzeugen das dies keine gute Idee war jedesmal fehl.
    :headbash:

    Schwester Kati unterstützt mal Schwester Chris : Husch husch zum Arzt.
    Die werden nichts schlimmes machen. Nur nachschauen und dann bekommst du sicherlich Tropfen fürs Auge und evtl ne Augenklappe.
    Spätestens heut Abend kannst du dran darüber lachen.


    Wir halten dir auch virtuell die Händchen wenn du es brauchst.


    Liebe Grüße

    Vielleicht kann ich dir ein bisschen weiterhelfen ich mache eine Weiterbildung zur Therapeutin für tiergestützte Therapie/Pädagogik und habe im Rahmen dieser ein Referat ausgearbeitet. Da geht es zwar um Einrichtungen des Gesundheitswesens aber davon kannst du sicherlich auch einiges als Pädagoge verwenden (sagten mir zumindest unsere Pädagogen in der Weiterbildung)



    Der Einsatz von Hunden in Einrichtungen des Gesundheitswesens


    Rechtslage :
    Die Krankenhaushygiene regelt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz, dieses wird durch die „Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“, welche vom Robert-Koch-Institution erstellt wurde, ergänzt. Diese gelten auch für Pflegeheime.
    Die Länder können eigene Verordnungen erlassen welche jedoch nicht über die Hygieneanforderungen des Bundes hinausgehen.
    Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben als erste Bundesländer den Einsatz von Tieren unter festgeschriebenen Regeln als Problemlos definiert.
    In einem gemeinsamen Rahmenhygieneplan von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde das Thema Tierhaltung festgehalten.


    Generell sind somit Tierhaltung und Tierbesuche in Einrichtungen des Gesundheitswesens nicht verboten!


    Es fehlt noch eine bundesweite gültige Empfehlung bezüglich der Mensch-Tier- Begegnung.


    Für interessierte Träger ist es empfehlenswert sich vor dem Einsatz mit
    dem zuständigen Hygienebeauftagten
    der Aufsichtsbehörde
    der Berufsgenossenschaft
    und dem Gesundheitsamt
    in Verbindung zusetzen und über das Konzept zu informieren.


    Für die besuchten Einrichtungen ist es empfehlenswert, einen Tierschutzbeauftragten für ihre Einrichtung zu ernennen. Dieser koordiniert die Einsätze, steht mit Sachkenntnis bei Fragen und Problemen zur Seite und ist für die Kontrolle der artgerechten Haltung sowie Pflege zuständig. Am einfachsten ist es wenn diese Aufgabe der Hygienebeauftragte übernimmt damit man nur einen Ansprechpartner hat.


    Ein Therapiehundeteam sollte zur Gewährleistung einer möglichst hohen Hygiene folgende Standards erfüllen:
    Gründliches Ausbürsten vor dem Besuch, gepflegtes Erscheinungsbild
    Gesundheitszeugnis vom Tierarzt das regelmäßig neu erstellt wird
    Vollständigen Impfschutz
    Kein Parasitenbefall, regelmäßige Entwurmung und Floh/Zeckenprophylaxe


    Aufklärung des Personals:
    Laut den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, welche nicht vom Bund erlassen worden ist, aber trotzdem Gesetzescharakter haben, muss das Personal aufgeklärt werden (BGV C8)



    Das Personal muss eine Aufklärung über
    den Umgang mit dem Hund
    Vermeidung von Verletzungen
    Hygienemaßnahmen
    erhalten


    Hundeführer sollten immer offen für die Fragen des Personals sein und während des Besuches einige Minuten dafür einplanen. Auch Schwestern und Pfleger freuen sich (meistens) über tierische Abwechslung und der Hundeführer bekommt hilfreiche Informationen zu den Besuchten.



    Hygieneplan:
    nach § 36 Infektionsschutzgesetz müssen Gemeinschaftseinrichtungen generell einen Hygieneplan erstellen.
    Der Hygieneplan unter Einbezug des Hundeeinsatzes sollte folgende Punkte beinhalten:
    positive Wirkung des Einsatzes, Verhinderung von Krankheiten und Verletzungen durch den Hund und des Hundes
    Hygienebeauftragter als Ansprechpartner mit Telefonnummer
    Rechtsgrundlagen benennen §36 Infektionsschutzgesetz und BGV C8
    Nachweis zu den Tieren (Kopie des Impfschutzes, Parasitenfreiheit, Hundehaftpflicht)
    Räumlichkeiten die für den Hund tabu sind ( Wäscherei, Lager der sauberen Wäsche, Zimmer und Aufenthaltsräume von Tierallergikern, akut Kranke, stark Immungeschwächte )
    Aufklärung des Personals ( Infoveranstaltungen, Handlungsanweisungen)
    Reinigungs- und Desinfektionsfragen
    Dieser Rahmenplan kann noch genauer um Erkrankungen ergänzt werden, bei denen von einem Tierkontakt abzuraten ist und die Auflistung von typischen Krankheiten die auf den Mensch übertragen werden können.
    Man selber sollte unbedingt darauf achten das man sich den Hygieneplan der Einrichtung vom Hygienebeauftragter erklären lässt!


    Man kann auch einen Besuchshefter anlegen dieser enthält dann auch automatisch die Anforderungen die in dem Hygieneplan festgehalten sind.
    Der Besuchshefter sollte folgende Inhalte haben:
    Allgemeines
    Vereinbarungen ( Daten des Besuchshundeteams, der Einrichtung, Ansprechpartner, Besuchsmodalitäten)
    Abrechnungen bzw. Tätigkeitsnachweis
    Besuchsdokumentation (wichtig für den MDK)
    Tierarzt
    Entwurmungsdoku
    Floh/Zeckenprophylaxe
    Kopie des Impfausweises
    Gesundheitszeugnis
    Parasitologische Untersuchungen
    Rechtliches
    Versicherungsnachweis
    Mitarbeiterbelehrung
    Qualifikation (wenn vorhanden)
    Besuchs-/ Therapiehundeprüfung
    Begleithundeprüfung
    Sachkundenachweis (in NRW automatisch bei 40/20 Hunden)
    Fort-/ Weiterbildung



    Falls du noch Fragen hast einfach melden.


    Liebe Grüße
    Kati

    - wenn du den Weg zum Hundeplatz fährst obwohl du eigentlich zur Arbeit fahren solltest.


    - die Hundetasche immer gut gepackt ist (Napf, Decke, Leckerchen, Futter, Spielzeug) man selber zum Nachtdienst aber nichtmal ne Scheibe Brot mit hat.


    und wenn das auch noch alles an einem Abend passiert ist man total geschädigt :D :D


    - wenn man sich freut nach 11,5 Stunden Nachtdienst noch mit dem Hund eine Stunde durch die Felder zu streifen.

    Wir gehen auch im Dunkeln unsere normalen Runden.
    Ich genieße es sogar, wenn ich nicht arbeiten muss, um 23 Uhr noch am stockfinseren Feld rumzulaufen und die Fledermäuse vorbeihuschen zu sehen. :mrbat2:
    Da dauert die eigentliche "nur Pippirunde" auch schonmal 1 - 2 Stunden.


    Gedanken das mir was passieren könnte mache ich mir nicht. Da ist es doch Nachts in der Stadt viel gefährlicher als in Wald und Flur.


    Und vielleicht sehen wir ja irgendwann auch mal einen Geist (zumindest ist das Feld direkt am Friedhof)
    :geist2: :lol:

    Ronja und Anton sind leider immer noch nicht wieder aufgetaucht.


    Ihr Frauchen hat mir jetzt erzählt das ein Verdacht in die Schweiz führt. Da würden wohl des öfteren ein Mann und eine Frau mit zwei Hunden gesehen, die der Beschreibung entsprechen. Doch leider kommen sie an die Leute nicht weiter ran.
    Die Tierärzte sind informiert nur solange keiner mit den vermissten Hunden dort hin geht weis man halt auch nicht wo sie sind.


    Letzten Sonntag hatte sie wohl noch einen Termin mit einem TK, ihre letzte Hoffnung. Was allerdings dabei herausgekommen ist kann ich nicht sagen.


    Wenn ich wieder etwas neues berichten kann melde ich mich.


    Und bitte weiter die DF-Daumen drücken.


    Liebe Grüße
    Kati

    Die letzte Runde ist so gegen 22-23 Uhr. Wir gehen dann wenn wir arbeiten sind ca 15 min raus. Wenn wir aber zu hause sind und frei haben können daraus auch schonmal 2 Stunden werden.