Vielleicht kann ich dir ein bisschen weiterhelfen ich mache eine Weiterbildung zur Therapeutin für tiergestützte Therapie/Pädagogik und habe im Rahmen dieser ein Referat ausgearbeitet. Da geht es zwar um Einrichtungen des Gesundheitswesens aber davon kannst du sicherlich auch einiges als Pädagoge verwenden (sagten mir zumindest unsere Pädagogen in der Weiterbildung)
Der Einsatz von Hunden in Einrichtungen des Gesundheitswesens
Rechtslage :
Die Krankenhaushygiene regelt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz, dieses wird durch die „Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“, welche vom Robert-Koch-Institution erstellt wurde, ergänzt. Diese gelten auch für Pflegeheime.
Die Länder können eigene Verordnungen erlassen welche jedoch nicht über die Hygieneanforderungen des Bundes hinausgehen.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben als erste Bundesländer den Einsatz von Tieren unter festgeschriebenen Regeln als Problemlos definiert.
In einem gemeinsamen Rahmenhygieneplan von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde das Thema Tierhaltung festgehalten.
Generell sind somit Tierhaltung und Tierbesuche in Einrichtungen des Gesundheitswesens nicht verboten!
Es fehlt noch eine bundesweite gültige Empfehlung bezüglich der Mensch-Tier- Begegnung.
Für interessierte Träger ist es empfehlenswert sich vor dem Einsatz mit
dem zuständigen Hygienebeauftagten
der Aufsichtsbehörde
der Berufsgenossenschaft
und dem Gesundheitsamt
in Verbindung zusetzen und über das Konzept zu informieren.
Für die besuchten Einrichtungen ist es empfehlenswert, einen Tierschutzbeauftragten für ihre Einrichtung zu ernennen. Dieser koordiniert die Einsätze, steht mit Sachkenntnis bei Fragen und Problemen zur Seite und ist für die Kontrolle der artgerechten Haltung sowie Pflege zuständig. Am einfachsten ist es wenn diese Aufgabe der Hygienebeauftragte übernimmt damit man nur einen Ansprechpartner hat.
Ein Therapiehundeteam sollte zur Gewährleistung einer möglichst hohen Hygiene folgende Standards erfüllen:
Gründliches Ausbürsten vor dem Besuch, gepflegtes Erscheinungsbild
Gesundheitszeugnis vom Tierarzt das regelmäßig neu erstellt wird
Vollständigen Impfschutz
Kein Parasitenbefall, regelmäßige Entwurmung und Floh/Zeckenprophylaxe
Aufklärung des Personals:
Laut den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, welche nicht vom Bund erlassen worden ist, aber trotzdem Gesetzescharakter haben, muss das Personal aufgeklärt werden (BGV C8)
Das Personal muss eine Aufklärung über
den Umgang mit dem Hund
Vermeidung von Verletzungen
Hygienemaßnahmen
erhalten
Hundeführer sollten immer offen für die Fragen des Personals sein und während des Besuches einige Minuten dafür einplanen. Auch Schwestern und Pfleger freuen sich (meistens) über tierische Abwechslung und der Hundeführer bekommt hilfreiche Informationen zu den Besuchten.
Hygieneplan:
nach § 36 Infektionsschutzgesetz müssen Gemeinschaftseinrichtungen generell einen Hygieneplan erstellen.
Der Hygieneplan unter Einbezug des Hundeeinsatzes sollte folgende Punkte beinhalten:
positive Wirkung des Einsatzes, Verhinderung von Krankheiten und Verletzungen durch den Hund und des Hundes
Hygienebeauftragter als Ansprechpartner mit Telefonnummer
Rechtsgrundlagen benennen §36 Infektionsschutzgesetz und BGV C8
Nachweis zu den Tieren (Kopie des Impfschutzes, Parasitenfreiheit, Hundehaftpflicht)
Räumlichkeiten die für den Hund tabu sind ( Wäscherei, Lager der sauberen Wäsche, Zimmer und Aufenthaltsräume von Tierallergikern, akut Kranke, stark Immungeschwächte )
Aufklärung des Personals ( Infoveranstaltungen, Handlungsanweisungen)
Reinigungs- und Desinfektionsfragen
Dieser Rahmenplan kann noch genauer um Erkrankungen ergänzt werden, bei denen von einem Tierkontakt abzuraten ist und die Auflistung von typischen Krankheiten die auf den Mensch übertragen werden können.
Man selber sollte unbedingt darauf achten das man sich den Hygieneplan der Einrichtung vom Hygienebeauftragter erklären lässt!
Man kann auch einen Besuchshefter anlegen dieser enthält dann auch automatisch die Anforderungen die in dem Hygieneplan festgehalten sind.
Der Besuchshefter sollte folgende Inhalte haben:
Allgemeines
Vereinbarungen ( Daten des Besuchshundeteams, der Einrichtung, Ansprechpartner, Besuchsmodalitäten)
Abrechnungen bzw. Tätigkeitsnachweis
Besuchsdokumentation (wichtig für den MDK)
Tierarzt
Entwurmungsdoku
Floh/Zeckenprophylaxe
Kopie des Impfausweises
Gesundheitszeugnis
Parasitologische Untersuchungen
Rechtliches
Versicherungsnachweis
Mitarbeiterbelehrung
Qualifikation (wenn vorhanden)
Besuchs-/ Therapiehundeprüfung
Begleithundeprüfung
Sachkundenachweis (in NRW automatisch bei 40/20 Hunden)
Fort-/ Weiterbildung
Falls du noch Fragen hast einfach melden.
Liebe Grüße
Kati