Die zwei Knackpunkte waren (vermutlich) der 13 cm Spalt (oder vielleicht doch mehr, wenn man das Gartentor etwas anheben kann -- oder doch nicht, wenn der Hund darüber gesprungen ist) und das fehlende Halsband.
So etwas sollte bei einem "überdurchschnittlich gefährlichem" Hund ("überdurchschnittlich gefährlich" im Sinne der Tiergefahr des BGB!) als Verschärfung der Anforderungen gelten.
Beim nächsten 13cm horizontalem Spalte dürfte das nicht mehr als "konnte man nicht wissen" eingestuft werden dürfen. Die 13cm scheinen übrigens ungefähr die Höhe eines Rottweilerschädels sein.
Das heißt:
Alle horizontalen Spalten sollten so klein sein, dass der Schädel definitiv nicht durch passt. Ab 3/4 der Schädelhöhe würde ich es als "sicher" einschätzen -- einen Schädel kann mal nur sehr schlecht viel flacher drücken, einen Brustkorb schon eher.
P.S.: Und als Besitzer eher auf 1/2 Schädelhöhe gehen .. Wenn der Kopf durchpasst, und dann das Halsband feststeckt, wird die Situation für den Hund noch viel unangenehmer ....