Beiträge von anymouse

    Mich stört einfach der Fakt, dass die Frage, ob die Hunde vorher schon Auffälligkeiten zeigten, keine Relevanz für die Beurteilung der Situation hatte.

    Wenn Du Dich auf den Vorfall mit der Joggerin in Naarn beziehst: Doch hätte es, allerdings dürften nur belegbare Auffälligkeiten relevant sein -- und die scheint es ja nicht gegeben zu haben (genaueres weiß man erst bei der Urteilsbegründung).


    Das heißt, egal wie lieb und gut hörend Hunde sind, passiert etwas, dann droht dem Halter eine strafrechtliche Verurteilung, auch wenn der Vorfall im Vorwege noch so abwegig schien.

    Dazu muss aber das "etwas" auch eine gewissen strafrechtliche Relevanz haben. Für "Laut bellend auf einen Menschen zurennen" allein ist gibt es keine zugehörige Straftat, dass wäre dann ggf. eine grob fahrlässige Ordnungswidrigkeit.

    Und warum sollten die Hündinnen Maulkorb tragen? Ist das in Ö/der Region so geregelt, weil die beiden (noch keinen) Wesenstest hatten?

    Ehe hier was falsch verstanden wurde: Ich weiß nicht, ob die Hündinnen hätten Maulkorb tragen müssen. Gemäß den Berichten über die Zeitungsartikel (Also Aussagen fünfter) trugen sie welche -- aber vermutlich ungeeignete (zumindest gegen Abstreifen).

    Ich frage mich nur, was von der Halterin zu erwarten gewesen wäre, bzw. welche konkreten Sorgfaltspflichten sie vernachlässigt hat -- das sollte in der Urteilsbegründung stehen. Und damit auch, warum es sich um grobe statt einfache Fahrlässigkeit handelt.

    bzgl. weiterer Maßnahmen, damit meinst du das Haltungsverbot? Das wurde nicht vom Gericht verhängt, sondern vom Bürgermeister des Wohnorts, kurz nach dem Vorfall. Das ist in Ö grundsätzlich zulässig.

    Nein. Maßnahmen, oder Mittel etc., um die Hunde zusätzlich zu sichern, im Vorfeld. Sprich: war es Bestandteil der Fahrlässigkeit, dass die Hunde keine geeigneten Maulkörbe trugen; oder hätte sie aus vorherigem Hunde-Verhalten ableiten können (und nicht allein wegen Größe und Gewicht!), dass sie die Hunde nur einzeln führen durfte -- dann sollte auch das konkrete Verhalten der Hunde im Urteil erwähnt werden.


    Im Moment steht die Aussage im Raum "Aufgrund Körperkraft und Statur kann die Halterin nur einen Hund der genannten Gewichtsklasse sicher führen (auch unter widrigen Umständen wie Hinfallen), daher war das gleichzeitige Führen von drei Hunden grob fahrlässig."

    Gibt es die Urteilsbegründung online, oder sollte sie zumindest demnächst irgendwo zu finden sein? Mich interessiert, was genau die "grobe Fahrlässigkeit" war - und was es mehr ist als mit drei (statt einem) schweren/großen/kräftigen Hund zu gehen, bzw. aus welchen vorher erkennbaren (!) Anzeichen die Notwedngkeit weiterer Maßnahmen abzuleiten gewesen wäre.

    1) Wer errät, für welches Vieh ich da eigentlich eine Brutstätte bauen wollte?

    2) Wer findet das Vieh, das es sich stattdessen dort gemütlich macht?

    Ich nehme mal an, beide Viecher gehören zu den Bilateria.


    Hm, gewollt war es vermutlich für Igel.

    Geworden meint aber vermutlich nicht das unschuldig grasende weiße Pferd im Hintergrund. Und irgendwelche Regenwürmer, Schnecken oder "normale" Insekten fändest Du wahrscheinlich nicht erwähnenswert. Hm, Wespe, Maus, Wiesel?

    Statistiken finden sich in dem Thread schon mehrfach, zum Beispiel die Bissstatistik aus NRW, die nach nach Häufigkeit der Hunde gewichtet. Pitbull, AmStaff & Co sind das ganz vorne dabei, dicht auf den Fersen: Schäferhund, Rottweiler.

    Genau, und das ist das Problem. Sie bieten keine gute Möglichkeit zu sagen: Ein Am. Staffordshire Terrier ist wesentlich gefährlicher als ein Deutscher Schäferhund. D.h. aus ihnen lässt sich eben nicht ableiten, dass Am. Staffordshire Terrier verboten werden, Deutsche Schäferhunde aber nicht.

    Naja, es gibt ja schon einige Statistiken, wenn auch keine guten. Glücklicherweise auch, eben weil es so wenige Vorfälle gibt.


    Durchschnittliche Anzahl von Todesfällen durch Hundebisse nach Bundesländern 2009-2019 | Statista
    Jedes Jahr sterben deutschlandweit im Schnitt rund 3,3 Personen aufgrund von Hundebissen.
    de.statista.com


    Bei etwa 4 Todesfällen pro Jahr in Deutschland durch Hundebiss ist das im Vergleich zu 2000-3000 Toten pro Jahr im Straßenverkehr allerdings eine recht geringe Gefahr.


    Das Problem bei den Statistiken ist, dass man aus diesen nicht ablesen kann "Dies sind die gefährlichen Rassen und die anderen sind harmlos". Das heißt, individuelle Eigenschaften dürften viel relevanter sein als die Rasse. Nur lassen diese sich eben aufgrund der geringen Vorfälle kaum geeignet analysieren.

    Im denkbar blödesten Szenario geht mir Kaya aus der Hand, hetzt ein Reh über die Straße und der entgegenkommende Fahrer, der ausweichen will, kommt von der Straße ab und prallt gegen einen Baum mit Todesfolge.

    Da spielt dann wiederum die aktive Handlung des entgegenkommenden Fahrers eine Rolle.
    Anderes Beispiel: Deutschland: Hund bellt, Passantin erschreckt sich, tritt auf die Straße und wird von Auto erfasst (OLG Karlsruhe 07.01.2015 – 9 U 9/14) -- da war der Autofahrer schuld weil u.a. zu geringer Seitenabstand.

    Österreich, Zivilsache: (OGH 16.5.2023, 2 Ob 71/23i) Hund bellt, Radfahrerin erschreckt sich und stürzt -- Halterin war Schadensersatzpflichtig.

    Wir suchen nun eine markiermöglichkeit, die nicht umgefahren werden kann, aber auch bei höhenausgleichen (an einer Stelle abtragen, an der anderen ein bisschen auffüllen) -

    Da fehlt mir etwas, was gemeint ist. Um welche Höhenveränderungen geht es denn?

    Vielleicht die beiden Zwecke trennen: a) eine Stelle mit bekannter Höhe markieren, b) etwas auffälliges, damit man auch bei hohem Bewuchs etc. die Stelle wiederfindet.


    Für a) könnte ich mir irgend etwas festes, breites vorstellen, was aber nicht so hoch sein darf, damit es nicht versehentlich umgefahren wird. Und man halt genau weiß: von diesem Punkt sind es x cm bis zur erlaubten Höhe (o.ä.). Und eine Halterung hat für b), was etwas flexibler ist, damit man die Stelle dann wiederfindet (da stelle ich mir so Wimpel für Kinderfahrrad vor).

    und er hat sie raspelkurz abgeschnitten.

    Das kann die eigentlich nicht überleben, denke ich mir.

    Wie kurz? Noch oberhalb der Veredelungsstelle?



    da ist Maschendraht und etwas Efeu rankt hoch, reicht aber nicht.

    Hm, vielleicht erstmal Sichtschutzmatten für die erste Zeit, und damit es wirklich Blickdicht ist. Dann Glockenrebe und davor dann einen breiteren Streifen mit mittelhohen und nicht ganz dichten Büschen. Wird aber auch ein paar Jahre dauern ...