Mich stört einfach der Fakt, dass die Frage, ob die Hunde vorher schon Auffälligkeiten zeigten, keine Relevanz für die Beurteilung der Situation hatte.
Wenn Du Dich auf den Vorfall mit der Joggerin in Naarn beziehst: Doch hätte es, allerdings dürften nur belegbare Auffälligkeiten relevant sein -- und die scheint es ja nicht gegeben zu haben (genaueres weiß man erst bei der Urteilsbegründung).
Das heißt, egal wie lieb und gut hörend Hunde sind, passiert etwas, dann droht dem Halter eine strafrechtliche Verurteilung, auch wenn der Vorfall im Vorwege noch so abwegig schien.
Dazu muss aber das "etwas" auch eine gewissen strafrechtliche Relevanz haben. Für "Laut bellend auf einen Menschen zurennen" allein ist gibt es keine zugehörige Straftat, dass wäre dann ggf. eine grob fahrlässige Ordnungswidrigkeit.