Beiträge von anymouse

    Mal wieder drängt sich der Verdacht auf, dass "gefährlich" ein viel zu breiter Bereich ist.


    "Gefährlich weil hetzt" ließe sich durch eine 5m-Schleppleine ausreichend neutralisieren.

    "Gefährlich weil springt mit 60kg Leute um, und beißt bzw. boxt mit Maulkorb" nicht.


    Das Problem ist, dass "Gefährlicher Hund" in NRW halt ganz bestimmte Auflagen erfährt, und zwar unabhängig ob es solche handelt, "die [...] mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind", oder solche "die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen".


    Da fehlt mir einfache die Differenzierung.

    Die Türkentaube sind hier ganzjährig -- da sind aber auch das ganze Jahr geeignete befüllte Futterstellen vorhanden. Ich glaube, dass sähe anders aus, wenn während der wärmeren Jahreszeit nur die kleinen Futterstellen für Meisen, Spatzen, Stare, ... etc. vorhanden sind.

    Kniffelig. Meistens lösen sich die Tiere beim Abfliegen; vielleicht auch beim längeren Sitzen/Warten. Beim reinen Fliegen eher seltener.


    Dann kommt es natürlich darauf an, welche geeigneten Sitz- und Wartegelegenheiten mit problematischem Unterbau (d.h. über Terrasse, o.ä.) es gibt. Heikel wird es, wenn es geeignete Übernachtungsbäume gibt.


    So pauschal kann man es daher nicht sagen, dass müsste man sich konkret anschauen.

    "Das eigentliche Gehege in der Größe von 2 x 15 m² ist ..."

    Nach TierSchHuV §6


    Die Größe reicht (Abs. 2): ab 65cm Widerristhöhe mindestens 10qm, jede Seite nicht kürzer als 2m.

    Der Boden nicht (Abs. 3): "Der Boden muss [..] so beschaffen sein, dass er [...] leicht sauber und trocken zu halten ist." Das sehe ich beim Erdboden nicht.



    Dass die Liegefläche derzeit noch nass ist, empfinde ich als kein Problem, wenn das Dach erst kürzlich darüber errichtet wurde (dann konnte sie in der kurzen Zeit noch nicht trocknen; allerdings sollte dies bis zum Bezug geschehen sein). Allerdings fände ich in dem Bereich auch seitlichen Witterungsschutz sinnvoll bis notwendig.

    Zumindest einige Tierbereiche sind in AT besser geschützt.


    §23 1. SprengV (Deutschland)


    (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.


    § 38 Pyrotechnikgesetz (Österreich)


    (2) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist verboten. [Hervorhebung d. Red]
    [Ausnahmen in Abs. 3, falls Hauptwirkung keine akustischen Effekte aufweist.]

    (5) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen, ist verboten.

    Ich hab ja das Problem, dass ich dieses Jahr in mein Elternhaus gezogen bin. Meine Eigentumswohnung hab ich im Dezember 2014 gekauft und bis dieses Jahr durchgehend selbst bewohnt. Jetzt scheint es ein Steuer-Thema zu geben, das besagt, wenn man als Eigennutzer innerhalb einer 10-Jahres-Frist die Wohnung selber bewohnt hat (im 1. und 2. Jahr nach Kauf, das ist ja so gewesen, und im Jahr des Verkaufs) man die Steuer auf den Gewinn spart. Wäre ja nicht so verkehrt, aber dieses Jahr krieg ich die wohl eher nicht mehr verkauft (vorrangig, weil ich noch fertig ausräumen muss).

    Ja, Spekulationssteuer ist das Stichwort. Die Frist sind 10 Jahre, das wäre dann irgendwann nächstes Jahr soweit; und auch richtig, selbst bewohnen für mindestens im Jahr des Verkaufs als auch in den zwei Jahren davor sorgt ebenfalls für Steuerfreiheit.

    Was "bewohnen" bzw. "nutzen" wirklich bedeutet, ist so eine Sache. Auch ein "Zweitwohnsitz" scheint manchmal dafür auszureichen:


    Ferienwohnung: Verkauf auch bei Selbstnutzung steuerpflichtig?
    Ferienwohnung: Verkauf auch bei Selbstnutzung steuerpflichtig?
    www.lohnsteuer-kompakt.de

    Hm, ich finde immer mehr Argumente für eine Einführung folgender drei Listen von auflagenbehafteten Hunden:

    • Heikle Rassen und Hunde -- Das sollten Rassen sein, die bei "sich nicht drum kümmern" ganz üble Verläufe nehmen können; da sehe ich z.B. Mali und viele andere Gebrauchshunderassen drunter. Kein allgemeines Haltungsverbot, sondern Erwerb (und Haltung) ist mit Auflagen, u.a. vorheriger Sachkundenachweis u.ä. möglich. Nicht so sehr, um generell eine Haltung zu erschweren, sondern um einen Interessenten zu zwingen, sich vorher zu informieren, um was es sich handelt, und nicht einfach nur nach Optik zu kaufen.
    • Gefährliche Hunde und Rassen -- Auflagen wie bisher bei den gefährlichen Hunden; ob und welche Rassen darunter fallen, sollte aufgrund von Studien ermittelt werden.
    • Bedrohlich bzw. einschüchternd wirkende Hunde und Rassen -- hierfür sollten vor allem vorherige Anforderungen wie Polizeiliches Führungszeugnis etc. gelten.

    Mal ein Update der Situation aus England. Aussage ist dass die Tierheime in England etwa 8 XL Bullies am Tag einschläfern. :pleading_face:


    https://www.bbc.co.uk/news/uk-england-norfolk-67457063

    Naja, die Aussage lautet: "Einige Tierheime schläfern bis zu acht XL Bullies am Tag ein", wobei allerdings nur ausgesetzte Tiere gemeint sind.


    ("A ban of American bully XLs has led to dogs being abandoned and "killed en masse", the founder of a pet rescue centre has said. People who work to rehome dogs have told the BBC some pounds are killing up to eight strays a day.")


    Oder später: "Tierheime im größeren Bereich um London (East of England, London and the East Midlands) schläfern zwischen drei bis acht Fundhunde pro Tag ein, meistens Bully".


    ("rescue workers who take dogs from stray kennels in the East of England, London and the East Midlands said the local pounds were putting to sleep between three and eight dogs a day, mostly bully breeds.")


    Ansonsten ist es Tierheimen erlaubt, Fundhunde, für die sich kein Eigentümer meldet, nach 7 Tagen einzuschläfern. ("Pounds holding unclaimed strays can ask for them to be put to sleep by a vet after seven days.").

    Die Art von Gesuch war mir echt neu - gibt's wirklich Leute, die sich irgendwo ein Grundstück anmieten, einen Zwinger drauf stellen und den Hund tagsüber da reinstecken? (Und die Schlussfolgerung: Warum bleibt er nicht bei denen Zuhause - bellt er, zerstört er, fühlt er sich beschissen?

    So etwas ähnliches gab es hier auch in der Gegend. Es waren vermutlich Züchter von Gebrauchshunden. Da waren es aber dann nicht nur ein Hund, sondern mehrere. Vermutlich waren es mehr, als in die Wohnungen passten.