Beiträge von anymouse

    Aber, wenn jetzt ein Tiersitter die sorgfallspflich beachtet hat und somit der Anspruch der durch mein Tier entsteht an mich gestellt wird, dann ist dann ein Anspruch an meine Person und ich bin doch versichert.


    Hierzu ein Beispiel einer Versicherung:

    Zitat


    Tierhüter(Nicht gewerblich)


    Mitversichert sind Schäden, die Ihr Vierbeiner unter der unentgeltlichen Aufsicht von Dritten anrichtet. Ein Beispiel: Ihr Nachbar geht mit Ihrem Hund spazieren, plötzlich reißt sich Ihr Vierbeiner von der Leine los und beißt einen Passanten. In diesem Fall steht die XXVersicherung für den entstandenen Schaden gerade.

    Im Umkehrschluss lese ich daraus, dass, wenn es sich beim Tierhüter um einen gewerblich beauftragten Tieraufseher handelt, die Versicherung nicht leistet. Dieser Aufseher wäre jedoch selbst nicht haftbar, wenn ihn kein Verschulden trifft.

    Nach etwas Recherche meine ich, den Knackpunkt erkannt zu haben.


    In §833 BGB gibt es die "Haftung des Tierhalters" als verschuldens_un_abhängige "Gefährder"haftung.
    In §834 BGB geht es im die "Haftung des Tieraufseher" (das wäre der Sitter). Der ist aber nicht haftbar (und damit ist auch seine Versicehrung raus), wenn der Vorfall nicht sein Verschulden ist (§ 834 Satz 2 BGB).


    Und für genau so einen Fall wäre es relevant, ob dann wieder die Tierhalter-Haftpflicht greift.

    Das Napf-Umkippen könnte auch ein Ausdruck für "jetzt gibt es gar kein Essen, auch nicht für Dich", oder aber "Ich nehme kein Essen von Dir", oder aber ein "Rätsel gelöst, aber ich habe keinen Hunger sein".


    ICH würde nach dem Moment mal mit der Trainerin telefonieren, muss nicht sofort sein.


    Bleibt spannend.

    Hat sie doch schon.

    Vielleicht hätte ich das anders formulieren sollen:


    "ICH würde auch nach dem Moment mal mit der Trainerin telefonieren, muss nicht sofort sein."


    Ja, hatte ich auch gelesen. Ich wollte nur sagen, dass es auch meine Meinung ist, dass man an dieser Stelle mal eine kurze Feedbackschleife drehen kann, aber ansonsten kein Grund zur Sorge besteht.

    Das Napf-Umkippen könnte auch ein Ausdruck für "jetzt gibt es gar kein Essen, auch nicht für Dich", oder aber "Ich nehme kein Essen von Dir", oder aber ein "Rätsel gelöst, aber ich habe keinen Hunger sein".


    ICH würde nach dem Moment mal mit der Trainerin telefonieren, muss nicht sofort sein.


    Bleibt spannend.

    Was ich mich frage: Der Züchter wurde an der Tür verbellt, konnte dann aber den Hund problemlos(?) mitnehmen.
    Wie ist dass passiert?


    Zur Absprache mit dem Freund:


    Vor der Abfahrt des Freundes wurde vermutlich nicht davon gesprochen, dass der Züchter den Hund mitnimmt.
    Die Aussagen der TS sind für mich nicht eindeutig, ob das Telefonat mit dem Freund VOR oder NACH der Mitnahme stattfand, und auch nicht, ob der Freund mit dem Züchter gesprochen hat oder nicht.

    Ob in- oder Ausland ist uns relativ egal. Es sollte eine umzäunte Wiese oder so geben. Da die große einiges hinter sich hat ist völliges Freilaufen leider nicht möglich. Wichtig wäre es in Auto Reichweite.
    Zeitlich eher so spät Sommer oder Herbst.

    Magst Du trotzdem ungefähren Ausgangspunkt und Reichweite angeben? Ansonsten, Südafrika kann man auch mit dem Auto erreichen -- über Georgien und Israel ;)


    Ansonsten gibt bitte auch mal die ungefähre Dauer des Urlaubs an -- bei 5 Tagen sieht es anders aus als bei 2 Monaten.

    Hm, Bei ImmoScout 24 wird es mit den richtigen Filtern "Haustiere: Ja", "Dortmund HBf, Fahrtzeit: bis 30min", "Kaltmiete: bis 300€" schon arg dünn. Und selbst bei 45min sind es immer noch recht wenige, und das ist schon lange.


    Hast Du einen WBS? In Herne Börnig gibt es einige Wohnungen der Postbank, die brauchen aber einen WBS. Bahnhof wäre in Fahrrad-tauglicher Entfernung denkbar.


    P.S.: Ich nehme mal an, dass Du die Wohnungsanzeigen in den Stadtspiegeln (oder wie sie heißen) der umliegenden Orte ebenfalls absuchst.