meine persönlich gewonnene Erkenntnis: an sich sind die Grenzkontrollen nach Schweden nicht streng. Es wird bloß sehr darauf geachtet, dass kein unerlaubter Flüchtling einreist.
Hm, da würde ich nicht drauf bauen. Ich habe von einem (!) Fall gelesen, wo der Übertritt ohne gültigen Tollwutimpf-Nachweis bis zur Einschläferung des Hundes eskalierte -- Quarantäne und Rückkehr wären möglich, wurde aber vom Halter abgeleht; also schlimmster Fall aufgrund doofem Halters.
Noch eine andere Frage. Da ich gerade eine neue Tassomarke bestellen wollte, ist mir aufgefallen, dass unser Tierarzt die Chipnummer falsch in den Impfausweis übertragen hat Dort ist an einer Stelle jetzt eine Null zu viel.
Als wir ihn aus dem Tierheim übernommen haben, hatte er nur einen gelben Impfpass. Wir haben uns dann bei der nächsten Impfung einen EU- Heimtierausweis ausstellen lassen. Dabei ist der Fehler wohl passiert. . So kommen wir wohl nicht über die Grenze, oder?
Da wir nächste Woche aber sowieso einen Impftermin haben, könnte ich mir ja einfach einen neuen Impfausweis ausstellen lassen. Jetzt aber meine Frage: Laut den Einreisebestimmungen muss der Tollwutschutz lückenlos nachgewiesen werden. Habe ich aber einen neuen Impfpass, kann ich ja nur die aktuelle Impfung nachweisen, da in dem alten Impfpass die Chipnummer nicht richtig ist. Oder muss ich dann eine komplette Grundimmunisierung machen?
Uh, kniffelig. Mal nachgelesen:
Das Tier muss eine gültige Impfung gegen Tollwut haben
Grundimpfung
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Grundimpfung kann bei einem mit Chip gekennzeichneten Tier durchgeführt werden, das mindestens 12 Wochen alt ist. Die Impfung muss mit einem genehmigten Impfstoff durchgeführt werden.
Das Tier muss einen gültigen Heimtierausweis haben
Das Tier muss einen EU-Heimtierausweis haben in dem der Tierarzt durchgeführte Behandlungen und Impfungen notiert.
Du musst nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Einreise ein Tollwut-Impfschutz besteht, der älter als die 21 Tage ist.
Du brauchst einen EU-Impfpass, in dem (a) die richtige Chipnummer steht, und (b) das Datum der letzten Tollwutimpfung enthalten ist, welches länger als 21 Tage her ist und deren Impfschutzdauer bei der Einreise noch nicht abgelaufen ist.
Das mit dem "lückenlos" ist nur dann relevant, wenn man im Zeitfenster zwischen Ablauf der vorherigen Tollwutimpfung und Ende der 21-Tage-Wartezeitraum der Auffrischungsimpfung einreist.
Beispiel 1: Heute läuft die letzte Tollwutimpfung aus. Wenn Du deswegen vorgestern die Auffrischungsimpfung hast machen lassen, könntest Du auch schon übermorgen nach Schweden fahren. Wenn Du das versäumt hast, und erst morgen impfst, musst Du noch drei Wochen warten.
Beispiel 2: Vor zwei Monaten hast Du eine Tollwutimpfung machen lassen. Dann sind heute die 21 Tage vorbei, und es ist egal, ob die alte Impfung rechtzeitig erneuert wurde, oder schon abgelaufen war.