ZitatAlso kann eine Wiederholungsimpfung quasi auch einen Tag vor Einreise erfolgen auch wenn dann das alte Intervall schon abgelaufen ist?
Okay, das ist dann vermutlich ein anderer Fall: Nomalerweise geht der Gesetzgeber von einem un-unterbrochenem Impfschutz aus, und da reicht es mit der Erstimpfung. Bei einer Pause, also Impfung erst nach Ablauf des Intervalls, könnte man das als erneute Erstimpfung auslegen.