Beiträge von anymouse

    Unterschiede in der Wahrscheinlichkeit zwischen Retriever und DD

    Mein Fehler, hatte ich in dem Moment nicht präsent.


    Genau, "Jagdhund" ist auch ein sehr weites Spektrum. Einerseits solche, die tatsächlich Wild direkt jagen und töten, zum anderen die eher "Hilfs"-Aufgaben haben wie Finden, Aufstöbern, Nachsuchen, Apportieren, ...

    Wieso sind die ausgesprochenen Jagdhunde eher seltener von sowas betroffen? Also fehlgeleitetem Beutetrieb?

    Sind sie das? Vielleicht sind da auch die Halter etwas besonnener, weil die halt einen gebrauchstüchtigen Hund haben wollen, und keinen "Voll krasse Optik"-Hund; weil die Hunde etwas schneller in riskantes Verhalten übergehen wollen, und der Besitzer eine viel bessere Vorstellung davon hat, was in dem Hund drinsteckt und ihn deswegen auch anders führt; oder vielleicht sind diese Vorfälle auch einfach nur nicht publik geworden.


    Ein großes Problem in der Thema ist ja glücklicherweise, dass aufgrund der sehr niedrigen Fallzahlen die Statistik sehr schlecht ist, und man über vieles auch gar nicht erfährt.

    Ich würde mal schauen, ob man in der Nähe des Walnussbaums und Gebüschs irgendetwas buschiges hinpacken kann, in dem sich die Ästlinge zeitweilig zurückziehen können, ohne von einer Katze erwischt zu werden:

    * Ein niedriges größere Brett, unter das die Katze wieder kriechen oder darunter pföteln kann, und ausreichend gegen umwerfen beschwert.

    * Eine dichtere umgedrehte Baum- oder Buschkrone


    Den Marder würde ich dagegen erstmal tolerieren, sofern der Schutz dagegen unzureichend ist; so ein Wildtier will auch leben (im Gegensatz zur gefütterten Hauskatze)

    Ich hab doch geschrieben das ich den für gefährlich durch seine Größe halte.

    Was ist dein Problem :ka:

    Was ich meinte: Gegenüber einem Kind kann auch ein Pudel "riesig" sein. Beim Anspringen eines Kindes kann allein dies zur Einstufung als "Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential" führen.


    Im Fall "Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 1305/11" handelte sich um einen Shar Pei (Alter und Größe unbekannt), das Anspringen war aber wohl etwas heftiger und das Kind "mehr als unerheblich verletzt".

    Jetzt ehrlich ich kenne mehrere Hunde wo ich denke das anspringen ist gefährlich.


    Ein Riesen Hund

    Das "Riese" relativiert sich, wenn die angesprungene Person ein Kind ist.

    Aus den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz:

    Ein Anspringen in gefahrdrohender Weise liegt vor, wenn durch das Anspringen bei verständiger Betrachtung und Würdigung aller Einzelfallumstände die Gefährdung eines Menschen zu befürchten war. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn Hunde Kinder oder ältere Menschen unkontrolliert derart anspringen, dass diese umfallen oder umzufallen drohen. Der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn Hunde z.B. auf Menschen zulaufen, um diese erkennbar harmlos zu begrüßen oder zu beschnuppern.

    (Hervorhebung durch mich)

    Im Sinne der "typischen Tiergefahr", ist jeder Hund gefährlich.

    :( Das Problem ist dann, dass dann in NRW für jeden Hund eine explizite vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig wäre, weil: "Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."


    Da finde ich die Beschreibung "Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential" viel deutlicher.

    Oder kocht da auch jeder sein eigenes Süppchen

    Ja, jedes deutsche Bundesland hat da seine eigene Definition.


    Es gibt Ähnlichkeiten. Die Unterschiede sind nicht riesig, aber Fein:
    In NRW reicht "einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben", in Berlin nur, wenn der Hund nicht zuvor angegriffen oder provoziert wurde.


    Und natürlich gibt es da auch Ermessensspielräume:

    Ist es eine Provokation, mit ausgebreiteten Armen auf einen Hund zuzulaufen?
    Ist das Anspringen eines ausgewachsenen, sportlichem und im Gewicht deutlich überlegenen Menschen (also kein Kind oder gebrechliche Person) im Spieltreib eine "in Gefahr drohende Weise"?


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    P.S.: Im Wiki-Artikel gibt es eine Gute Liste, um auf die Hunde-Gesetze der deutschen (und österreichischen) Ländergesetze zu gelangen, meist sogar zur Definition "Gefährlicher Hund".

    ist der „gefährliche“ Hund nicht einheitlich per Gesetz in Deutschland definiert?

    Nein. Und Deine Liste stimmt nicht mir der LHundG NRW überein:

    Ein paar Unterschiede:

    • "Biss Hund" ist nicht gleich "Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,"
    • "Biss Mensch" ist nicht gleich "Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,"
    • "aggressiv auffälliges Verhalten (wozu auch Leinenaggression zu gehört)" taucht gar nicht in der Liste auf.
    • "Anspringen" ist nicht gleich "einen Menschen in Gefahr drohender Weise anspringen" -- Da wird z.B. unterschieden, ob es sich um ein Kind oder gebrechlicheren oder älteren Menschen handelt oder nicht.


    Rechtlich nicht.

    Rechtlich doch. Wenn nämlich der "geliebte Familenplüschi" plötzlich überfordert ist, hat sich der Halter VORHER nicht wegen §4 LHundG Abs. 1 ordnungswidrig verhalten: "Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."
    Erst hinterher und nach Einstufung.

    Geht es hier eigentlich noch um gefährliche Hunde oder nur noch um irgendwelche Spitzfindigkeiten?

    Naja, ein Problem ist halt begrifflicher Natur, und zwar die Bedeutung von "Gefährlich" -- dies ist leider ein sehr schwammiger und vieldeutiger Begriff. Aus dem BGB kann man ableiten -- Stichwort "Tiergefahr", dass jedes Tier gefährlich ist.

    Sind das Stachelbeeren? Oder sterbe ich wenn ich eine davon esse?

    Weder noch. Das würde ich als Johannisbeeren ansehen und ebenfalls essen.

    Bei Stachelbeeren sieht man auch im reifen Stadium noch die Längsstreifen an den Früchte, und die sind dann groß wie ein 50-Cent-Stück.