Habe das noch Gefunden:
Zitat
Das dänische Hundegesetz schreibt außerdem unter anderem für in Dänemark lebende Tiere vor (§ 1, Zitat auszugsweise): ",,,,Der Besitzer eines Hundes hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund vom vierten Lebensmonat an markiert und registriert ist und weiterhin ein Halsband mit einem Schild trägt, aus dem der Name und die Adresse des Besitzers hervorgeht..." (Empfehlung des Tierschutzvereins: Besser auch noch die Telefonnummer darauf notieren)! Damit ist in fast allen Fällen sichergestellt, dass ein aufgegriffener Hund dänischer Herkunft umgehend an den Besitzer zurück vermittelt werden kann. Dem deutschen Urlauber ist somit dringend zu empfehlen am Halsband seines Tieres deutlich die Anschrift und Telefonnummer des Heimat- und Urlaubsortes anzubringen. Das heißt natürlich auch, dass der Hund tatsächlich außerhalb des Feriendomizils immer dieses Halsband tragen muss.
(Quelle: http://www.dogspot.de/forum/th…etz-und-was-wir-erlebten/ , auch 2010 also )
Ansonsten auch mal das lesen: http://www.hvidesande.dk/de/hv…n-brande-wieder-vereinigt
Quelle für die Gegenseite: http://menschen-tiere-werte.de/pages/DAENEMARK2013.pdf