Beiträge von anymouse

    Wie das mit dem Hund im Wald ist, wird von den einzelnen Ländern geregelt, und unterscheidet sich deshalb stark von Land zu Land.
    Derzeit ist wohl Brut- und Setzzeit; deren Bedeutung (und auch genaue Grenzen) variieren ebenfalls von Land zu Land (und teilweise auch von Kommune zu Kommmune).


    In Sachsen-Anhalt sagt übrigens die Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) von 1997 in § 10 (2): "Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 15. Juli anzuleinen.". Prinzipiell dürfen in LSA Hunde im Wald von Jägern erschossen werden, " es sei denn, daß sich der Hund innerhalb der Einwirkung seines Herrn befindet" (§ 31 Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt Vom 23. Juli 1991).


    In Sachsen haben Jagdberechtigte das Recht, "wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten, es sei denn, dass sich der Hund nach erkennbaren Umständen nur vorübergehend der Einwirkung seines Herren entzogen hat." (§ 44 Sächsisches Landesjagdgesetz).


    Nur, um mal so die Unterschiede zu nennen. Zwischen "Wald" und "Naturschutzgebiet" (ggf. auch "Landschaftsschutzgebiet") dürfte es auch unterschiedliche Regelungen geben.

    Was man beim Unterschied "Kombi vs. Kleinwagen"-Kofferraum bedenken sollte ist die hohe Ladekante bzw. der große Unterschied zwischen Kofferraumboden und Unterkante der Kofferraum-Klappe. Je nach Hundegröße und Wagen dürfte es da recht schwierig werden, ein- und aussteigen zu lassen.

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    Wen hat denn die Hündin gefährdet? Einen anderen Hund, der nach der Geschichte "nur" eine Schramme abbekommen hat? Zur Gefährdung gehört schon ein wenig mehr.


    Und wieviel mehr? (Provokation ein)Also doch warten, bis mal ein Hund wegen den Verletzungen eingeschläfert werden muss?(Provokation aus) Wie gesagt, einmal ne kleine Schramme beim Spielen klingt für mich anders als "als einer los rannte, unsere Hündin durchs bachbett jagte und packte" in Zusammenhang mit "Ist aber schon öfters vorgekommen dass seine Hunde andere gebissen haben.". Was genau konkret los ist, weiß ich nicht. Hier gibt es eine große Bandbreite.


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    Und wenn der TS in seinem Profil (welches für jeden Zugänglich ist) schon eine falsche PLZ angegeben hätte, wird er seinen Wohnort auch nicht nach dreimal nachfragen in einem Thread offenlegen, oder?


    Es geht mir ja nicht um den Wohnort. Sondern um den Ort, wo es passiert ist. In Bayern kann es wegen den Gemeindeverordnungen wohl schon recht unterschiedlich sein.

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    Profil + Postleitzahl + Google= du weißt es. ;D


    Nein, ich weiß, was irgendjemand mal irgendwo eingegeben hat. Mag ja auch gelogen, oder veraltet sein.
    Oder das ganze passierte auf einer Reise oder Spaziergang in den Nachbarkreis, ...


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    BTW: Welches Recht und für was eigentlich? Wirklich zu Schaden gekommen ist doch hier niemand?


    Ich weiß nicht. Muss ja auch nicht. In NRW reicht z.B. "gefährdet".


    @einige:


    Über den konkreten Hund weiß ich nichts. Ich vermute für den konkreten Hund nur aufgrund der von ele2606 genannten Aussagen.



    Bei einem abstrakter Hund, der mehrfach Hunde gebissen / gefährdet hat, bzw. bei einem Halter, dessen Hunde mehrfach gebissen haben, könnte man aber schon von einer Ordnungswidrigkeit ausgehen.


    Ob das im genannten Fall vorliegt, ist eine andere Sache.


    Ob man das auch belegen kann, eine dritte.

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    Bisher kann ich nicht herauslesen, dass die junge Hündin bei einem TA vorgestellt wurde, lediglich die Schramme wird genannt.


    Das mit dem TA habe ich auch nicht behauptet. Aber zwischen "Jagen" und "Jagen mit Verletzung" (wobei ich auch eine Schramme als, wenn auch leichte, Verletzung betrachte) ist schon ein wesentlicher Unterschied.


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    Alleine das reine niederschreiben



    hier im Thema, macht doch einen Hund -auch kein Polizeihund- zu einem bereits auffälligen Hund :???:


    Stimmt. Macht aber den Halter zu einem auffälligen Halter -- er ist halt mehrfach Leuten aufgefallen. Ich meinte nicht unbedingt "auffällig" im Sinne von Hundeverordnungen etc. (Gibt es dafür einen besseren Begriff?)

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    Ist das eine ernsthafte Antwort?
    Soll ich erst warten bis ein Hund ernsthaft verletzt ist? Werden diensthunde nicht auch Mannschaft gemacht? Wenn jemand seinen Hund nicht unter Kontrolle hat sollte man sein Hirn einschalten, auch ein Polizist!


    Nicht der Hund hätte ordnungswidrig gehandelt , sondern der Halter. Wenn es sich nur um einen einmaligen Vorfall "Pöbeln ohne Verletzung" gehandelt hätte, wäre die Frage der Ordnungswidrigkeit schwierig, bzw. dies als Ordnungswidrigkeit zu belegen (Geht beim Pöbeln wirklich eine Gefahr aus oder nicht?). Da es sich aber (a) um einen Verfall mit Verletzung und (b) wohl einen bereits auffälligen Hund handelt, ist es etwas anderes.


    Es fehlen aber wichtige Infos: In welcher Kommune (Gemeinde, Stadt, Kreis) ist der Vorfall passiert? Zu welchem Bundesland gehört sie?

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    Wir fahren im August nach Schweden.
    Habt ihr im Restaurant gegessen? Habt ihr es mit Hund mal probiert?


    Einmal; wir haben aber draußen auf der Terrasse gesessen. Es war ein nicht gut besuchtes Imbissrestaurant eines Waldmuseums, die Besitzer hielten selber einige Malamuts, und ich meine, einer von beiden war Ausländer (Deutsche/r). Ansosnten hatten wir immer in der Hütte gegessen.

    Es gibt ja noch andere (gute) Anschnallgeschirre mit Varianten auch für große Hunde. Mir fällt Allsafe von Kleinmetall ein, Hunter hat was im Angebot, und es sollte noch ein paar weitere geben.


    Alternativ könntest Du mal über eine Variante mit immer umgeklappter oder sogar entfernter Rückbank nachdenken. Vielleicht passt dann ein Gitter hinter die Vordersitze.