Wie das mit dem Hund im Wald ist, wird von den einzelnen Ländern geregelt, und unterscheidet sich deshalb stark von Land zu Land.
Derzeit ist wohl Brut- und Setzzeit; deren Bedeutung (und auch genaue Grenzen) variieren ebenfalls von Land zu Land (und teilweise auch von Kommune zu Kommmune).
In Sachsen-Anhalt sagt übrigens die Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) von 1997 in § 10 (2): "Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 15. Juli anzuleinen.". Prinzipiell dürfen in LSA Hunde im Wald von Jägern erschossen werden, " es sei denn, daß sich der Hund innerhalb der Einwirkung seines Herrn befindet" (§ 31 Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt Vom 23. Juli 1991).
In Sachsen haben Jagdberechtigte das Recht, "wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten, es sei denn, dass sich der Hund nach erkennbaren Umständen nur vorübergehend der Einwirkung seines Herren entzogen hat." (§ 44 Sächsisches Landesjagdgesetz).
Nur, um mal so die Unterschiede zu nennen. Zwischen "Wald" und "Naturschutzgebiet" (ggf. auch "Landschaftsschutzgebiet") dürfte es auch unterschiedliche Regelungen geben.