Zitat
Ist das eine ernsthafte Antwort?
Soll ich erst warten bis ein Hund ernsthaft verletzt ist? Werden diensthunde nicht auch Mannschaft gemacht? Wenn jemand seinen Hund nicht unter Kontrolle hat sollte man sein Hirn einschalten, auch ein Polizist!
Nicht der Hund hätte ordnungswidrig gehandelt , sondern der Halter. Wenn es sich nur um einen einmaligen Vorfall "Pöbeln ohne Verletzung" gehandelt hätte, wäre die Frage der Ordnungswidrigkeit schwierig, bzw. dies als Ordnungswidrigkeit zu belegen (Geht beim Pöbeln wirklich eine Gefahr aus oder nicht?). Da es sich aber (a) um einen Verfall mit Verletzung und (b) wohl einen bereits auffälligen Hund handelt, ist es etwas anderes.
Es fehlen aber wichtige Infos: In welcher Kommune (Gemeinde, Stadt, Kreis) ist der Vorfall passiert? Zu welchem Bundesland gehört sie?