ZitatNeben den oben aufgeführten Punkten geht es noch um Lärmschutz, Bestandschutz, Naturschutz und vieles mehr. Wenn du Pech hast brauchst du auch noch eine Genehmigung von den Landschaftsbehörden, die dir dann noch sagen dürfen, wann und wo du mit deinen Hunden spazieren gehen kannst.
Die Behörden kommen alle vor Ort schauen und es können 2 Ja sagen, wenn Nummer 3 nein sagt, hast du verloren.
Da liegt noch sehr viel Arbeit vor dir, bis du es offiziell machen darfst.
Und nein das ist nicht von Bundesland zu Bundesland oder von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, das ist bei allen gleich und man braucht eine Menge Sitzfleisch, bis man den hat der Zuständig ist. Denn nicht wissen schützt vor Strafe nicht und die Strafen sind enorm.
Schon die regelmäßige gewerbliche Nutzung einer Wiese, bedarf der Erlaubnis samt Nutzungsänderung genauso wie eine einmalige gewerbliche Hundewanderung.
Ich meinte auch nicht das die Gesetze von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, sondern wie sie eingehalten werden bzw wie es kontrolliert wird. Wie so oft wenn man ein Kleingewerbe anmelden will liegt auch vieles am Sachbearbeiter. Der eine ist sehr genau und der andere drückt gerne mal ein Auge zu.
Aber ich gebe dir in allem Recht. Wenn ich sowas machen möchte muss ich mich an die bestehenden Gesetze halten und eigentlich auch vorher informieren. Wenn sowas rauskommt gibt es teils auch richtig deftige Strafen.