Wobei das Grundstück dann im Außenbezirk liegen muß, sonst ist warscheinlich wegen der "Geruchsbelästigung" keine Nutztierhaltung erlaubt.
Ich weiß nicht wo Du wohnst und ob dort eine Bebauung im Außenbereich erlaubt ist. Da würde sich in diesem Falle doch ein Kotten anbieten.
Da hast Du noch ein ganzen Stück Arbeit vor Dir, aber mich interessiert dieses Thema auch und ich "bleib dran"
LG, Maria