wenn die Abrechnung "zu spät kommt", also nicht bis zum 31.12., brauchst du die Nachzahlung nicht bezahlen!! Würdest du aber was wieder bekommen, dann muß es dir der Vermieter auszahlen, dan gilt die Klausel nämlich nicht! UND der Vermieter muß dafür sorgen, daß er sein Zeug bei zeiten abschickt, kommt es dann erst nach dem 1.1. an, dann hat er Pech gehabt.
Ehrlich gesagt würde ich an deiner Stelle knallhart die (Kalt-)Miete auf "Null" setzen, da die Wohnung im unbewohnbaren Zustand ist (Lebensgefahr)! Der Vermieter ist verpflichtet unverzüglich Gefahrenquellen zu beseitigen, denn er steht für den entstandenen Schaden gerade, sprich er haftet bei Unfällen. Wie es sich bei euren Gerätschaften nun verhält weiß ich nicht. Würde es aber auch in Rechnung stellen, wenn er den Mangel nicht beseitigt!!
Beim Mieterbund bist du eig. auch gut aufgehoben, es "zieht" beim Vermieter, wenn vom Verein, oder deren Rechtsanwälten, Post kommt!!!
Hast du schon mal auf eigene Faust einen Elektriker kommen lassen?? (hab jetzt nicht alles gelesen )