ZitatIn Hessen bleibt ein "gefährlicher" Hund immer "gefährlich".
Die Sachkundeprüfung und der Wesenstest sind Voraussetzung den Hund halten zu dürfen.
LG
das Schnauzermädel
Also hieraus lese ich, dass der Kangal nach einem Wesenstest NICHT mehr als gefährlicher Hund gilt:
"1. unwiderleglich vermutet (Kampfhund):
a. American Pitbull Terrier oder Pit Bull Terrier,
b. American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier,
c. Staffordshire Bullterrier;
2. solange vermutet, bis der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch eine Begutachtung des Hundes (Wesensprüfung) durch einen geeigneten Sachverständigen oder eine geeignete sachverständige Stelle nachgewiesen wird, daß dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
· American Bulldog,
· Bullmastiff,
· Bullterrier,
· Bordeaux Dogge, Dogue de Bordeaux,
· Dogo Argentino,
· Fila Brasileiro,
· Kangal (Karabash),
· Kaukasischer Owtscharka,
· Mastiff,
· Mastin Espanol,
· Mastino Napoletano
· Tosa Inu."