Dann will ich auch mal meinen "Senf" dazugeben:
Die ganze Angelegenheit ist erst einmal Bundesländersache, soll heißen: Es ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
Ich kann hier nur zu NRW was sagen:
Das Füttern von Wildtieren ist hier grundsätzlich verboten. Außer in Notzeiten und wann Notzeit ist, sagt das Veterinäramt. Füttern darf man auch längst nicht alles; Wildschweine bekommen bspw. Mais, der muss aber so ausgebracht werden, dass anderes Wild (Reh-, Rot-, Dammwild) nicht dran kommt. Rotwild darf bspw. hier nur mit Silage oder Heu gefüttert werden, Rehwild nur mit kräuterreichem Heu.... Ihr seht, es ist gar nicht so einfach.
Das einzige, was man außerhalb der Notzeiten machen darf, ist Schwarzwild zu "kirren" (anlocken, mit ganz kleinen Mengen). Auch da muss sichergestellt sein, dass kein anderes Wild ran kommt.
Schwarzwild darf übrigens nicht im Wald liegenbleiben oder vergraben werdern (Schweinepest). Es muss sachgerecht (Tierkörperbeseitigung) entsorgt werden.
Anderes, wie bspw. Rehaufbruch, darf im Wald vebleiben (eingraben).
Wenn also "dorfnah" Lebensmittel ausliegen, würde ich auch eher an Leute denken, die keinen Kompost machen wollen oder zu faul sind, das gammelnde Zeug selbst zu entsorgen. Oder "Tierschützer", die meinen, dass die armen Tiere jetzt was zu fressen brauchen.
LG