Beiträge von segugio



    Aal klar, der Groschen viel nur Pfennigweise ... :D


    LG



    Das glaube ich eigentlich nicht; dass "Papiere" kein kariertes Blatt Papier aus einem Schreibblock ist, ist eigentlich klar, aber:


    Wenn ich einen Hund mit Ahnentafel habe, die Zuchtschauen, Untersuchungen und Prüfungen (erfolgreich) gemacht habe, bekommt der Hund ein "Zur Zucht zugelassen" in die Ahnentafel. Das heißt für mich, dass auch die Welpen hieraus "Papiere" sprich eine Ahnentafel bekommen...


    Man kann halt nicht mit "edlen Welpen aus dem renomierten Zwinger Hampelpampel" werben ...


    LG


    PS: wenn ich falsch liege, bitte belehren !

    Davon habe ich zwar gar keine Ahnung, aber interessieren tut es mich schon;


    Wenn beide Hunde Papiere haben, die erforderlichen Formbewertungen und u. U. die erforderlichen Untersuchungen bzw. Prüfungen und beide zur Zucht zugelassen sind; wo ist dann das Problem??? :???:


    Der Nachwuchs bekommt dann doch auch Papiere und der einzige Unterschied zu einem eingetragenen "Zwinger" scheint mir doch dann nur zu sein, dass der Hund nicht "Irgendwas von Hampelpampel" heißt...


    Liege ich da falsch???


    LG

    Dann will ich auch mal meinen "Senf" dazugeben:


    Die ganze Angelegenheit ist erst einmal Bundesländersache, soll heißen: Es ist nicht bundeseinheitlich geregelt.


    Ich kann hier nur zu NRW was sagen:


    Das Füttern von Wildtieren ist hier grundsätzlich verboten. Außer in Notzeiten und wann Notzeit ist, sagt das Veterinäramt. Füttern darf man auch längst nicht alles; Wildschweine bekommen bspw. Mais, der muss aber so ausgebracht werden, dass anderes Wild (Reh-, Rot-, Dammwild) nicht dran kommt. Rotwild darf bspw. hier nur mit Silage oder Heu gefüttert werden, Rehwild nur mit kräuterreichem Heu.... Ihr seht, es ist gar nicht so einfach.


    Das einzige, was man außerhalb der Notzeiten machen darf, ist Schwarzwild zu "kirren" (anlocken, mit ganz kleinen Mengen). Auch da muss sichergestellt sein, dass kein anderes Wild ran kommt.


    Schwarzwild darf übrigens nicht im Wald liegenbleiben oder vergraben werdern (Schweinepest). Es muss sachgerecht (Tierkörperbeseitigung) entsorgt werden.


    Anderes, wie bspw. Rehaufbruch, darf im Wald vebleiben (eingraben).


    Wenn also "dorfnah" Lebensmittel ausliegen, würde ich auch eher an Leute denken, die keinen Kompost machen wollen oder zu faul sind, das gammelnde Zeug selbst zu entsorgen. Oder "Tierschützer", die meinen, dass die armen Tiere jetzt was zu fressen brauchen.


    LG

    Wenn er nicht krank ist, macht es vielleicht Sinn, es wie bei einem Welpen anzugehen:


    Letzte späte Gassirunde und dann für die Nacht ab in den Kennel. Hunde verrichten an ihrem Schlafplatz weder das große noch das kleine Geschäft...


    LG

    Mit dem Winter bzw. Schnee ist das so eine Sache....


    Schleppen im Schnee sind für den Hund in der Regel kein Problem, weil winzig kleine Partikel des geschleppten "Teils" auf der Schleppe liegen bleiben; das nimmt der Hund natürlich war.


    Schwieriger wird es bei hohen Schneelagen oder ab bestimmten Minusgraden, wenn man "richtige" Fährten tritt oder legt. Da kommt es dann ganz darauf an, ob der Boden gefroren ist und was für einen Schnee man hat. Es kann Dir ansonsten schon mal passieren, dass der Hund - obwohl die Spur für den Menschen gut sichtbar ist - die Fährte wegen der Wetterumstände nicht wahrnehmen kann.


    Ich würde mit der Einarbeitung auf Fährten daher immer bei ungefrorenem Boden ,also im Frühjahr anfangen anfangen.


    Wie gesagt: Schleppen - auch im Winter - sind in der Regel kein Problem.


    LG



    Ja, wenn es hier nur ums Prinzip geht, klinke ich mich jetzt aus, fruchtlosere Diskussionen gibt es "im Prinzip" ( :D ) nicht... :???: