Beiträge von Abessinierin

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    Zitat

    Hundehalterin muss haften, obwohl sie nicht anwesend war
    Die Hundehalterin lehnte die Forderungen des Tierarztes ab. Sie habe keine Möglichkeit gehabt auf den Hund einzuwirken, weil dieser sich in der Obhut des Arztes befand und sie zum Zeitpunkt des Bisses gar nicht anwesend war. Dieser Argumentation folgte das Oberlandesgericht aber nicht. Die Richter entschieden, dass ein Tierhalter für die Gefahr, die von seinem Tier ausgeht, jederzeit haftbar zu machen ist: Die Haftung des Tierhalters bestehe unabhängig von seiner Einflussnahme. Sie könne höchstens beschränkt werden, wenn ein Dritter oder der Geschädigte selbst durch inadäquates Verhalten zu einer Verletzung beiträgt. Die Hundehalterin hat gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.


    war der zweite Block des Textes.


    Und damit ist das Urteil vom Oberlandesgericht erstmal Out of order.

    Und nochmal, wenn mein Hund verletzt ist und mein TA dann nachfragt, ob mein Hund nicht noch eben schnell kastriert werden soll, da er ja eh schon in Narkose liegt, dann sehe ich das als Ausnutzung einer Ausnahmesituation zugunsten des TA.


    Ein billiger Griff in die Psychokiste, da der Halter eh schon angespannt und besorgt ist und vermutlich eher ja als nein sagen wird.

    Öhm, und das machen sie dann bei einem verletzten Hund?


    Ich zieh mir die Hose auch mit der Kneifzange an.


    Wäre in etwa so als ob beim Wechsel der Bremsscheiben meines Autos gleich der Motor mit ausgetauscht wird, da sich das grad so aus welchen Gründen auch immer anbietet.

    Öhm ja... ich hab`s befürchtet.


    Ich sehe zwei Wege: 1. laufen lassen und genau schauen, wie lange es vertretbar ist und der Kleene sich berappelt.


    2. Zufüttern und ihn versuchen hochzupäppeln mit ungewissen Ausgang.