... und was passiert wenn mir der kleine Mops angenommen
heute sterben würde, wie sieht die Sache dann
rechtlich gesehen aus??
Das Dokument vom Arzt datiert vom letzten Freitag,
wäre also vor dem Tod ausgestellt worden.
Beiträge von Bonzo
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Danke für eure bisherigen Antworten!
agil: Leider können Medikamente nicht helfen da das
Herz des kleinen einfach zu schwach und verknorpelt ist.
Der Arzt meinte ein Riesenloch wäre zu sehen und eine
Operation könnte dieses leider auch nicht beheben...Wäre nett wenn ihr euch mal die Vertragsbedingungen
unten kurz durchlesen und dazu Stellung
nehmen könntet.Hier mal die Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages:
Insbesondere haftet der Verkäufter nicht für verborgene Mängel, die er selbst nicht erkannt hat. Dies gilt auch für zuchtausschließende Fehler (z. B. Hoden-. Zahn-, Haar- oder Körperfehler udn Größe), die sich im Laufe der Entwicklung heraus stellen. Ebenso ist eine Haftung für eine ordentliche Entwicklung selbst ausgeschlossen, da diese in erster Linie von der Ernhährung, Haltung, Pflege und evtl. Erkrankung abhängt.
Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass der Kaufvertrag in voller Form anerkannt wird und dass ihm keine mündlichen Zusagen gemacht wurden, dies bezieht sich auch auf den Gesundheitszustand des Tieres.Zusatzvertrag:
... der Verkäufer erhält das Recht, anstelle einer Nachbesserung/Mängelbeseitigung die Ersatzlieferung gleicher Art und Güte vorzunehmen. Sollte der Käufer vertragswidrig einen eigenen Tierarzt mit der Mängelbeseitigung beauftragen, verpflichtet sich der Käufer, die entstehenden Kosten allein zu tragen.Heißt das jetzt das ich das Recht habe auf Ersatzlieferung
und muß ich den kleinen Welpen für diese abgeben oder
kann ich ihn trotzdem wenn behalten??
Ich will doch nicht von dieser Welpenvermittlung noch einen Hund haben sondern mein Geld zurück und wenn anderweitig einen kaufen! -
Hallo zusammen,
vor 2 Monaten kauften meine Frau und ich uns
2 Mops Welpen (Hündinnen) von einer
Welpenvermittlung. Einer der Welpen hatte am
Wochenende einen Kollaps, lag auf dem Rücken
und zuckte noch ein paar mal. Daraufhin habe
ich ihn sofort unter kaltes Wasser gehalten worauf
er wieder erweckte. Daraufhin bin ich sofort zur
Tierklinik gefahren wo eine Ultraschalluntersuchung
einen schweren Herzfehler fest stellte der nicht
mehr zu beheben sei...Darüber waren wir sehr erschüttert und traurig,
ist der kleine uns doch schon in dieser Zeit sehr
ans Herz gewachsen.
Älter als 1 Jahr wird der Hund nicht werden,
es kann jeden Tag passieren das der Hund
nun stirbt
Kein Geld kann dieses natürlich ersetzen, nur wie
sieht die rechtliche Sache aus?
Kann man auf Schadensersatz bzw. auf Rückerstattung
der Kosten des Welpen bestehen, gerade bei einem
schwerwiegenden Herzfehler?
Ist dies irgendwo im Gesetz verankert und was gibt
es für Möglichkeiten?Danke schon einmal für Eure Antworten!
Gruß
Bonzo