ZitatHmmm,
unser Finn hat auch nen Hoody.
Da er mit Kaputze aber so schlecht sieht , ziehen wir die nicht hoch/vor.
Seinem Selbstbewusstsen hats bisher nicht geschadet.
Tanja
oops, sorry....
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigst du ein Benutzerkonto.
Du hast schon ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmeldenHier kannst du ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenZitatHmmm,
unser Finn hat auch nen Hoody.
Da er mit Kaputze aber so schlecht sieht , ziehen wir die nicht hoch/vor.
Seinem Selbstbewusstsen hats bisher nicht geschadet.
Tanja
oops, sorry....
:datz:
Einfach nur prophylaktisch...
Da brauchst du doch nicht weit zu suchen...
http://www.zooplus.de/shop/tie…onen/fasching/hund/186578
Ein Hunde-Hoody.... Zerstört garantiert das Selbstbewusstsein jedes Hundes in sekundenschnelle.
ZitatSchließe mich der Frage von Aussie mal an, wie geht das mit dem Ignorieren und was passiert dann?
Sehe ich dann die Beiträge oder PNs nicht mehr?
Bekommt derjenige, den man ignoriert da eine Mitteilung drüber?
zitiert aus den FAQ dieses Forums, zu finden unter https://www.dogforum.de/faq.php#f6r0:
ZitatWozu benötige ich die Listen der Freunde und ignorierten Mitglieder?
Du kannst diese Listen benutzen, um andere Mitglieder des Boards zu verwalten. Mitglieder, die du deiner Freundesliste hinzufügst, werden in deinem persönlichen Bereich für den schnellen Zugriff aufgelistet. Du siehst dort deren Onlinestatus und kannst ihnen schnell eine Private Nachricht senden. Abhängig von dem Style, den du verwendest, können Beiträge deiner Freunde auch hervorgehoben sein. Wenn du einen Benutzer ignorierst, dann siehst du seine Beiträge standardmäßig nicht.
ZitatWird das hier nun ein öffentlicher 'Anprangerungs-Fred'
Auch wenn es nicht in deinem Sinne (wovon ich ausgehe) ist/sein sollte, dass hier auch noch Namen genannt werden, muss dann doch nicht alles öffentlich diskutiert/ausgewertet werden ...
Na, das wohl doch bestimmt nicht! Aber wenn ich so lese, was hier manchmal abgeht (brauchst ja "nur" 'nen Hund zu "treten"...), würde mich interessieren, ob jemand die Funktion nutzt.
Und wenn man dazu noch etwas schreiben will, ist das wohl jedem selbst überlassen.
Natürlich sollen hier keine Namen genannt werden. Aber wenn jemand schreibt, dass er einen bestimmten (ungenannten) User nicht mehr ausstehen kann, von ihm nichts mehr lesen will und ihn deshalb ignoriert, ist das wohl nicht "anprangern"...
Und wer weder an der Umfrage teilnehmen, noch sich äußern will, kann den Thread auf dem gleichen Wege verlassen, wie er ihn betreten hat.
Hallo ihr Lieben,
das Bömmel-Thema ist ja GsD schon zur Genüge durchgekaut. Dafür haben wir jetzt die Freundes- und Ignore-Listen.
Mich würde mal interessieren: Habt ihr schon Mitglieder ignoriert?
Wer möchte, kann auch gerne noch ein Statement dazu abgeben...
Zitat:guzzle: :joint:
...ich bin bereit.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
Jep...
:ua_drinking:
ZitatVorgestern:
Ich kam mit meiner Dicken aus dem Wald, waren schon fast zu Hause. Wir begegnen einem älteren Herrn mit Rauhaardackel. Seiner war interessiert, aber nicht übermäßig, meine ignorierte ihn völlig (*stolzbin*). Ich höre nur, als ich an beiden vorbei gehe vom Herrn an seinen Hund gerichtet: "Nein, mit dem darfst du nicht spielen, der ist zu groß für dich."
Klar, das ist das Pendant zu "Lass den Kleinen, du hast heute schon gefrühstückt!"
ZitatAlles anzeigenNur mal so nebenbei als Info:
Das Tierschutzgesetz §17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Neben der ungerechtfertigten Tiertötung ahndet § 17 auch die schwere Tierquälerei, d.h. wenn einem Tier erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt bzw. das Wohlbefinden des Tieres massiv beeinträchtigt wird. Die Beurteilung hängt jeweils vom Einzelfall ab (Schmerz- und Leidensfähigkeit eines Tieres, Umstände für die Leidzufügung u.a.).
Eine quälerische Misshandlung im Sinne von § 17 Nr. 2b TierSchG liegt vor, wenn der Täter einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Sofern die quälerische Misshandlung nicht vorsätzlich begangen wurde, kommt eine fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 TierSchG in Betracht.
Willst du uns damit jetzt zum Ausdruck bringen, dass es sich bei einer Abwehrhandlung mit dem Fuß also um Tierquälerei handelt?
Ich glaube, ich klinke mich jetzt aus dem Thread aus, das nimmt überhand...
Zitatna klasse, intiligenter mensch
Ja, mein Kumpel war absolut sprachlos und hat sich auf den Weg zur Bank gemacht...