ZitatAlles anzeigenNicht ganz:
Für Tiere gelten eigene Vorschriften, aber auch die für "Ladung".
Schau Dir mal unter anderem StVO §22 und § 23 an:
Das mit den Kopfstützen könnte reichen, sofern sichergestellt ist, dass sich der Hund nicht vorbeizwängt.
Es gab einen Fall, wo der Hund nach vorne und dem Fahrer ins Lenkrad gesprungen ist; dabei kam es zu einem Unfall. War nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern die Versicherung hat auch nicht gezahlt.
Vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast.
Mein Hund kommt zwischen den Kopfstützen ganz sicher nicht durch.
Aber im §22 steht, dass die "Ladung" nicht verrutschen darf. Wie ist das dann? Hat der Hund vorgegeben Quadratzentimeter? Also er dürfte z.b nicht den ganzen Kofferraum haben?