Da die Frage ja ursprünglich mal war: "was kann nun nach diesem 2. Vorfall passieren?" hier ein Beispiel aus Hessen, relativ jung.
Ein Dobermann hat sich (mind.) 2x aus dem Einwirkbereich der Halterin entfernt und beide Male Kinder verletzt, hat recht kurzfristig einen Wesenstest absolviert und nicht bestanden und wurde zwischenzeitlich "sichergestellt". Die Kosten für die Unterbringung habe wohl die Halterin zu tragen.
Das ganze wurde daneben auch an die SA übergeben (Prüfung der fahrlässigen Körperverletzung), ob da bereits etwas entschieden wurde und falls ja, was, weiß ich nicht. O.g. Entscheidung wurde davon unabhängig getroffen.
Mich würde ganz neutral interessieren, was das Ordnungsamt im hier beschriebenen Fall entscheidet und würde mich daher freuen, wenn die TE dies berichten würde, wenn eine Entscheidung vorliegt.