ZitatNa das ist ja klasse, so steht also kein Rüdenhalter in der Pflicht auf seinen Hund acht zu geben und hat einen Freibrief?
Das sicher nicht. Die allgemeine Aufsichtspflicht gilt immer - für Rüden- genau wie für Fähenhalter. Gemeint war jedoch vom Gericht, dass insbesondere Fähen, die läufig sind, von deren Halter unter besonderer Aufsicht im aus- (und ein-)bruchssicheren Terrain zu halten sind, wenn eine Trächtigkeit nicht gewünscht ist. Die Hündin durch's Dorf streunen zu lassen, halte ich hier für äußerst fahrlässig, besonders in Hinsicht auf das von Dir angesprochene geringe Alter.
Übrigens: Wenn wir merken, dass in unserer Nachbarschaft (bzw. im Dorf) eine Bitch heiß ist, bleibt unser Hund unter besonderer Kontrolle, weil wir nicht möchten, dass er ohne uns durchs Dorf tingelt. Dazu wären mir die Gefahren für ihn viel zu groß (Autos, aggressiver Mini-Bullterrier in der Nachbarschaft und möglicher Jagdtrieb).
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Ich finde es von beiden Seiten unverantwortlich und die TS braucht das nicht auf die Hündin abwälzen.
So wie ich es zwischen den Zeilen der Beiträge der TS gelesen habe, hat der Rüde "seine Gelegenheit genutzt", vom Hof zu entwischen, als die Hündin ihn "abgeholt hat". Ihr scheint es nicht an Verantwortungsgefühl zu mangeln, zumal sie auch den Schausteller angesprochen hat. Und der?
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Auch die Einstellung, wäre ja süß und ich würde einen Welpen nehmen finde ich sehr naiv, geht ja nur auf das Konto einer 8 Monaten alten Junghündin.
Folgendes, nicht auf Sabine bezogen, sollte auch bedacht werden: Auch eine Abtreibung birgt ein medizinisches Risiko.