Zuerst einmal halte ich die Vertragsklausel für sittenwidrig und damit nichtig.
Außerdem wüsste ich nicht, was der Züchter als Konsequenz oder "Vertragsstrafe" ansetzen wollte, falls Du jetzt wechselst. Selbst wenn die Klausel als rechtsgültig eingestuft würde: Ein Rücktritt vom Kaufvertrag (und damit das Zurückverlangen des Besitzes) dürfte wohl absolut unverhältnismäßig sein.
Ich würde das Futter einfach nicht mehr dort bestellen und erstmal abwarten. Wenn er Dich ansprechen sollte: "Ja und?" oder - wie die anderen bereits vorschlugen: "Sie verträgt's nicht mehr." oder "Sie verträgt anderes Futter besser." Die Gesundheit und das Wohlbefinden des Tieres steht doch über den Geschäftsinteressen des Vertreters. Der hat Dir ja auch im Vorfeld nicht die Hintergründe der Klausel dargelegt. Warum solltest Du ihm dann nicht sagen, dass der Hund anderes Futter besser verträgt?