Ein Handyvertrag ist eben genau NICHTS anderes ...
Ein Hund zählt als Sache.
Man müsste einfach den genauen Wortlaut des Absatzes im Vertrag kennen um draus schließen zu können ob und wie und was ... Spekulationen führen nur zu noch mehr Verwirrung und die kann die TS kaum gebrauchen denk ich
Was die Anzahlung betrifft ist das lediglich eine Absicherung des Züchters, der eventuellen Interessenten die später kommen sagen muss, dass der Hund schon vergeben ist. Sollte die "Kundin" dann nicht kommen bzw den Hund nicht holen, ist diese Anzahlung einfach nur ein Schadensersatz. Ist gang und gebe ...
Fakt ist, dass der Hund bei dir bleibt. Da kann sich der Züchter aufn Kopf stellen und mit den Füßen wackeln bis er grün wird. Die andere Sache ist aber sehr wohl der gültige Kaufvertrag bzw. Abo-Vertrag über das Futter.
Von Täuschung kann hier nicht die Rede sein, ausser der Züchter hätte es komplett verschwiegen und im Kleingedruckten irgendwo auf die Rückseite geschrieben. Und wenn, dann hat man auch eine Frist in der man vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Und das wurde, so wie ich die zeitlichen Abläufe hier richtig erfasst habe, verschwitzt.
So leid es mir tut, aber in meinen Augen war es weder Hinterlistig, noch unrechtens noch sonst was, es war einfach nur die Unwissenheit der TS.
Aber wie ich bereits oben geschrieben hab, müsste man den originalen Wortlaut des Vertrages kennen um darber urteilen zu können