Grundsätzlich muß eine Mietvertragsänderung schriftlich erfolgen. Der Mieter hat dann gesetzliche Widerspruchsfrist.
Noch etwas, was wichtig sein könnte, falls er bei Auszug auf 3 Monate Kündigungsfrist hinweist:
Im Falle einer Änderung des Mietvertrags kannst du die Wohnung mit 2 Wochen Frist kündigen.
Gehe trotzdem vorsichtshalber zum Mieterschutzbund. Beratung übernehmen die auch sofort bei Beitritt.
Ich wünsche dir viel Spaß mit der hübschen Mandy.