ZitatDiese Regel besagt das man bei einem Hund mit einem Stockmaß von 40cm oder einem Gewicht von 20kg einen Nachweis erbringen muss, das man in der Lage ist den Hund zu führen.
Echt??!! Wow Was versteht man unter Hund führen? Wie sieht das in der Proxis aus? Zählt da denn die BH-Prüfung?
ZitatZum anderen, ich bin in BW auch noch nicht fündig geworden bezüglich eine kompletten Hundeverordnung. Was ich bisher öffentliches gefunden habe, betraf nur die s.g. Listenhunde.
Ich hab jetzt auch mal geg**gelt und nur eine Kampfhundeverordnung gefunden. Wenn ich mal wieder in der Stadt unten bin, frage ich mal auf dem Rathaus nach, ob die was haben. Würd mich ja jetzt schon interessieren...
Grüßle
Angie und die Schobären-Bande