Hier wurden einige Punkte erläutert/angesprochen welche Rechte, bzw. Pfichten für beide Seiten in solchen Fällen im "Raum" stehen...
denke genau hier liegt das grosse Problem: der Kenntnisstand von uns Hundehaltern... Viel zu wenige wissen wir über die Rechtslage und diese noch dazu von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird...
vorne weg: man sollte sich NIEMALS von einem Jäger Angst machen lassen, ganz egal mit welchen Androhungen er winkt...denn...ein Jäger bzw. ein Jagdausübunsberechtigter ist und bleibt eine PrivatPerson,nicht mehr und nicht weniger!!! Er ist zwar berechtigt Personalien zu ermitteln und im Falle erheblicher Störung die einer Straftat gleich gelten gemacht werden kann w.z.B. bei Wilderei "Waffen" dergleichen abzunehmen, er darf aber niemals jemanden festhalten od.Spaziergänge/den Aufenthalt im Wald z.B. verbieten wenn kein Notstand dies rechtfertigt - geschweige denn Androhungen bezugnehmend seiner "Tätigkeit"(Amtes) aussprechen - AUSSER es liegt eben ein rechtfertigender Notstand vor, der dem Jagdausübungsberechtigtem in so einem Fall auch erlaubt eine Person vorübergehend festzunehmen.
Nun steht es ja keinem auf der Nase geschrieben, welche Position so ein Grünrock(nicht abwertend gemeint) hat, wenn man im Wald seinen Weg kreuzt, vorallem wenn dieser Grünrock dann noch in voller Ausrüstung voreinem steht...Hier wäre es sicherlich in akuten Situationen vorab wichtig Ruhe reinzbringen und im Gegenzug sich die Personalien des Gegenüber zu notieren, um eben herauszufinden welche Bevollmächtigung dieser Jäger überhaupt hat!
Polizeigewalt im Wald hat ausschliesslich eine behördlich beauftragte Person wie ein Förster od. ein Jagdaufseher. Mitunter und leider Gottes sehen sich aber so manche Jäger doch als weit mehr, als sie überhaupt sind!
Da lässt man sich durch gewisses Auftreten mancher Jäger gerne verunsichern, ob nun in der Beweispflicht od. nicht....die Frage hier ist wohl eher...in wie weit sieht sich der Jäger vor Ort selbst als bevollmächtigt und Herr der Situation über den Dingen stehend und im Recht glaubend, ist cholerisch genug um seine Androhungen in einem günstigen Augenblick durchzustetzen...denn...die schwarzen Schafe gibt es leider auf beiden Seiten...das traurige an dem ganzen Hin u. Her über Pflichten und Rechte...denn..wenn man an den falschen gerät....hat es sich wenn`s dumm hergeht ganz schnell "ausdikutiert" bevor man sich in einer evtl. Folge-Situation überhaupt dessen bewusst werden konnte...
Hier werden auch Schilder im Wald/Feld erwähnt,die auf Anleinplicht in bestimmten Bereichen hinweisen...nun...wenn diese widerum von einer behördlich beauftragte Person, also einem Förster od. einem Jagdaufseher aufgestellt wurden, dann ist es sicher ratsam sich daran zu halten...HH stehen hier sicherlich in der Pflicht das ihre Racker keine Störung, geschweige denn Schaden anrichten!
desweiteren bin ich der Meinung...auch wenn keine Anleinpflicht in diesen od. jenen Gebieten herscht...sollte doch jeder HH so verantwortungsbewusst handeln und das Bewusstein entwickeln, dass Wald und Flur empfindliche Lebensräume darstellen, nochdazu in bestimmten Jahreszeiten.....
traurig genug, das man für alles und überall irgendwo Schilder benötigt um auf etwaige Gegebenheiten bzw. Verbote in diesem Sinne Pflichten hinweisen zu müssen....
Wir selbst durften über eine Bekannte sehr negative Erfahrung mit einem cholerischen Jäger machen...die Jägerschaft sieht solche schwarzen Schafe in ihrer Gemeinschaft ebenso wenig gerne...dennoch...es gibt sie leider überall...
"unser schwarzes Schaf" hat z.B. einen der zwei erschossenen Hunde seiner Zeit in einer geschlossenen Ortschaft mit dem Auto gejagt, ihn dann in einen Vorgarten getrieben und dort dann zur Strecke gebracht...od. wohl besser formuliert...hingerichtet - wohlbemerkt wurde dies von Zeugen, die nur wenige Meter entfernt waren so bestätigt.....und da erzählt mir noch einer von...kann ich mir nicht vorstellen...sieht ja immer dumm aus, wenn ein Jäger nicht gleich trifft..und nachdem er den ersten Hund am Waldrand erschossen hatte, ist der zweite 8Monate junge Hütehund geflüchtet...leicht angeschossen...verscharrt wurden diese beiden Hunde dann auch still und heimlich...und wie es in einer ländlichen kleinen Ortschaft nun mal so ist...dauerte es eine Woche, bis die Halterin endlich erfuhr das ihre beiden Familienhunde von dem Jäger hingerichtet wurden!
....Rechte und Pflichten..hin od. her
übrigens: dieser Hänker von Jäger hat trotz Gerichtsverhandlung eine exakt angepasste Strafe verpasst bekommen und zwar genau so hoch, das sein Jagdschein im Grunde weg sein müsste..und wisst ihr was... dieser Jäger wird fast 80Jahre alt und ist immer noch im Besitz seines Jagscheines...