ZitatIch denke, ich würde Widerspruch einlegen und sowas schreiben wie:
Du bist ein verantwortungsvoller HH, der die Hinterlassenschaften seines Hundes definitiv immer wegräumt und dass es sich mit Sicherheit um ein Mißverständnis aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse handelt, Es könnte also höchstens sein, dass Dein Hund über einen bereits vorhandenen Haufen markiert oder dran geschnüffelt hat, Du aber Verständnis hast, dass der Zeuge dies vielleicht falsch interpretiert haben könnte, was letztendlich zu dessen Falschaussage führte. .
§ hin od. her..."Recht" schön und gut...
die hier angegebenen Argumente für nen Widerspruch halte ich für extrem kontraproduktiv!!!
der HH war zu genannter Uhrzeit(die so od. so led.willkürlich gesetzt wurde auf lächerliche 00:00) überhaupt nicht an besagtem "Tatort"
geschweige denn hat er dort einen Haufen "gesehen" , bzw. sein Hund auf einen bereits vorhandenen Haufen markiert!
Und dann noch Verständnis für den Zeugen angegeben, der dies vielleicht falsch interpretiert haben könnte....
hmmm...denk...da setzt dir schneller jemand einen riesen Hundehaufen vor die Tür, als du guggen kannst....