Beiträge von damito

    zum Abschluss noch einwenig Schneehund bei Sonnenschein...natürlich die schönsten Stromerrunden...wenn alles glitzert und die Sonne lacht :gut:














    Ende der Schneehunde-SpamFlut von unserer Seite :D

    ohh...so viel Spass habende Schneenasen hier... :gut:
    leider gabs bei uns nur wenig schöne Schneetage - blieb nie wirklich lange liegen...


    dafür sind die Jägermeisterinen im Schnee immer so richtig in Extase...Spuren ohne Ende..alle Jahre wieder...was ein Fest...:hust:








    Zitat


    Gibt es hier "Fachleute" die beurteilen können, ob das bei den o.g. angesetzten 70T auch der Fall sein könnte, ist die Abgabe der Jagderlaubnis incl.der Waffen bei 70T eindeutig geregelt :???: oder obliegt das von Fall zu Fall dann doch der Willkür des Gerichtes?


    in diesem Punkt hab ich mich grad etwas missverständlich ausgedrückt ;)
    ich meinte damit, besteht die Möglichkeit, das die bereits im ersten Urteil angesetzten 70T durch die Berufung herabgesetzt werden könnten...also...so das der Jäger doch noch ohne die Auflage erfüllen zu müssen den JS + Waffen für immer abgeben zu müssen davon kommt...od. ist das erste Urteil dahin gehend rechtskräftig :???:

    Zitat

    Oder müsste er Jagderlaubnis und Waffenbesitzkarte nur zeitweise abgeben während er die Strafe abbezahlt? Weiß das jemand?



    Warum der Jäger Berufung einlegt leuchtet mir ein.


    in einem uns bekannten Fall haben wir leider die Erfahrung machen müssen, das der Jagdschein+Waffen nur auf Zeit abgegeben werden musste !


    Bei uns stellte sich seiner Zeit im Prozess ähnliche Problematik dar - den besonderen Umstand mal ausgenommen, das es sich in o.g.Fall um einen erschossenen Wolf und nicht um nen Hund handelt und oben drein zusätzlich der Verstoss gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorliegt - ging es darum das die Tagessätze in unserem Urteil an der Grenze angesetzt wurden und dadurch der Jäger(in unserem Fall auch einer von der erschreckend "alten Garde" ) seinen Schein+Waffen nur für den Zeitraum der "Vollstreckung" seiner Strafe abgeben musste.


    Gibt es hier "Fachleute" die beurteilen können, ob das bei den o.g. angesetzten 70T auch der Fall sein könnte, ist die Abgabe der Jagderlaubnis incl.der Waffen bei 70T eindeutig geregelt :???: oder obliegt das von Fall zu Fall dann doch der Willkür des Gerichtes?


    Es wäre mehr als wünschenswert gewesen, wenn das Gericht wie hier schon erwähnt gleich einen weit höheren Tagessatz angesetzt hätte.


    Das nicht nur ein Jäger der "alten Garde" damit zu kämpfen hat, wenn seiner Leidenschaft/Erlaubnis zum "Ordnung" halten ein Ende gesetzt wird, ist wohl mehr als nachvollziehbar....


    mal ehrlich....hier kann ich aus besagtem persönlichem Beispiel nur anmerken, das wir es mehr als unverantwortlich finden, das ein Jäger ab einem bestimmten Alter überhaupt noch "ungeprüft" als solcher uneingeschränkt tätig sein darf!
    Der Jäger der die 2Hunde meiner Freundin damals erschossen hat war seiner Zeit stolze 75Jahre alt und war offensichtlich Freund von Alkohol :ugly: und dieser darf heute nach nun mehr plus 3Jahren immer noch seines Amtes "wüten"

    Aktueller TassoNewsletter:


    Prozess um getöteten Wolf geht in die nächste Runde -
    Kläger und Beklagter gehen in Berufung


    Der Fall um den im letzten Jahr von einem Jäger tödlich verletzten Wolf wird nun in nächster Instanz vor dem Landgericht Koblenz verhandelt. Da sowohl der angeklagte Jäger als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen sind, wird das Verfahren neu aufgerollt. Nachdem der 72-jährige Jäger aus der Nähe von Bonn im April 2012 in seinem Jagdrevier nahe Hartenfels im Westerwald (Rheinland-Pfalz) einen Wolf erschossen hatte, wurde er in einem Strafprozess vom Richter des zuständigen Amtsgericht Montabaur im Januar diesen Jahres wegen des Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz verurteilt.


    Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Der Richter verurteilte den Jäger zu 70 Tagessätzen, was einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.500 EUR entspricht.


    Die Staatsanwaltschaft, die den Jäger nicht nur wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sondern auch wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt und eine Zahlung von 80 Tagessätzen und ein 6 monatiges Jagdverbot gefordert hatte, war mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden und legte am nächsten Tag Berufung ein. Auch der Jäger war mit dem Urteil nicht zufrieden, da er sich zu Unrecht verurteilt fühlte. Da dieses Urteil weitreichende Folgen für ihn hätte, hatte auch er am nächsten Tag Berufung eingelegt.


    Da sowohl der Jäger, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, könnte das Landgericht theoretisch sogar eine höhere Strafe als die bisherigen 70 Tagessätze verhängen. Bliebe es bei dem Urteil des Amtsgerichtes, so kämen neben der Zahlung der 3.500 EUR, der Verfahrenskosten und der Tatsache, dass er vorbestraft ist, hinzu, dass er seine Jagderlaubnis und seine Waffenbesitzkarte abgeben muss, da dies die die einschlägigen Vorschriften bei einer Verurteilung von mehr als 60 Tagessätzen vorschreiben. Ohne eine gültige Waffenbesitzkarte muss er auch seine Jagdwaffen abgeben.


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    Wie seht ihr das ?


    ....meiner Meinung nach war das erste Urteil noch viel zu niedrig angesetzt!
    Ist ja wohl ein Witz :verzweifelt:
    Ist nun nur zu hoffen das nach der Berufung die höhere Strafe gelten gemacht werden kann !
    hat jemand diesen Fall verfolgt :???:

    Kurze Info zum Verbleib der Süssen.


    Der TSV hat eine super Pflegefamilie für die Hübsche gefunden und diese werden sie nach der abgelaufenen Fundtierfrist auch adoptieren, sofern alles rundum passt :gut:


    somit hatte die Kleine wirklich Glück im Unglück, das sie nicht durch einen Unfall verletzt od.ums Leben gekommen ist und sie so fix eine Familie gefunden hat.


    Der TSV ist für jeden Tipp nach Hinweisen zur Herkunft dankbar...bitte leitet die Kleine grosszügig weiter, sie könnte über ein Tierschutz"projekt" nach Deutschland gekommen sein....od. aber es hat jemand in der Umgebung einen Wurf auf nem Bauernhof bemerkt der ähnl.Mischlinge hervorgebracht hat.


    Da die Fundhündin in relativ gutem Zustand, sehr menschenbezogen, "unverdorben", als sehr lernwillig und freundlich beschrieben wird...so könnte es schon sein, das sie irgendwo schmerzlichst vermissst wird.... :???: