Zitat
der Schäferhund stürzte sich auf den Colli, biss ihr ins Gesicht, sie quitschte und schrie auf. Die Frau hat nach dem Halsband des Hundes gegriffen, hat ihn von Dina weggezogen, ist dabei samt Schäferhund in den Graben gestürzt. Vor schreck ist der Hund dann weggerannt.
ok.. na mal schauen ob sich die bisherigen 3 semester jura ausgezahlt haben... natürlich alles unter vorbehalt
ich zitiere...§ 833 Satz 1 BGB "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Ausnahme . der Schäferhundmix war ein Hund das dem Erwerb des HH dient...glaube ich aber nicht bei der erziehung.
oder HH hat die im Verkehr ( nicht straßenverkehr) erforderliche Sorgfalt beachtet ( hat er nich weil keine leine)
Also hat die Frau erstmal nen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz der Arztkosten usw.
Jedoch , da sie die 2 Hunde im "Kampf" unterbrochen hat, auch wenn es ein sehr unfairer "Kampf" war...trägt die Frau wohl ein Mitverschulden für ihre Verletzungen ich zitiere
§ 254 I BGB
"Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatze sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teile verursacht worden ist."
Wie genau die verteilung der Schadensbegleichung aussieht kann nur das Gericht entscheiden. Ich würde grob von einer aufteilung 80% HH zu 20 Frau ausgehen....!
jetzt zu dem hund
hier greift auch der 833...bei 2 nicht angeleinten hund muss die frau den schaden am schäferhund und der HH den schaden am hund bezahlen.
( gibt auch hier wieder abwägungskriterien) ein unangeleinter minimops gegen eine unangeleinte dogge is schon was anderes...hier müsste der HH der dogge alles selbst tragen.
also zivilrechtlich kann die frau schadensersatz für sich zu 80 % und für ihren hund wohl zu 100 % bekommen. aber das geht ja eh nur die versicherungen etwas an.
schmerzensgeld nach §253 steht ihr wohl auch zu..aber in welche höhe kann nur der richter entscheiden.
strafrechtlich gehe ich von einer fahrlässigen körperverletzung aus aus wofür der HH strafbar gemacht werden kann.
fahrlässige sachbeschädigung könnte wohl auch vorliegen...aber diese is nicht strafbar.
also das wichtigste erstmal...versuchen den HH zu ermitteln....alles weiter den anwalt machen lassen.