okay dann lasst mal den jurastudenten ran^^
also wie ich das sehe, habt ihr einen Leihvertrag geschlossen.§598 BGB
in eurem leihvertrag ist es so, dass der verleiher (deine freundin) jederzeit den entleiher(dich) auffordern kann , die geliehene "sache" (hund) zurückzugeben. ---> siehe EDITEDIT
Jedoch hat der entleiher(du) das recht , aufwendungen, die er auf die sache gemacht hat vom verleiher zurückzufordern.siehe §601 Abs 2 BGB AUSGESCHLOSSEN SIND ABER DIE GEWÖHNLICHEN ERHALTUNGSKOSTEN WIE FUTTER. Jedoch kannst du zum Beispiel die Hundesteuer, Versicherungskosten, eventuell Tierarztkosten(außer die üblichen kosten für zb Impfungen ) zurückfordern.
Das heisst, wenn deine Freundin den Hund wieder haben will, dann sag einfach JA..du bekommst ihn wieder, ABER ich bekomme zb 100€ hundesteuer, 60€ versicherungskosten 50€ tierarztkosten usw ersetzt.
und solange deine freundin dir diese kosten nicht ersetzt hat , hast du ein zurückbehaltungsrecht gem. §273 BGB und kannst den hund behalten.
aber wie gesagt..grundsätzlich musst du den hund zurückgeben wenn sie es will....deswegen auch mein tipp...erklär ihr deine auffassungen zb wie die freundin mit dem hund umgeht, das es nicht gut für den hund ist, wenn er ständig "das rudel" wechselt usw...
aber wenn das alles nix mehr bringt ...dann komm mit dem juristenkram ^^
wünsch dir auf jeden fall viel glück
EDIT:
btw muss ich sagen...gibt der einfach nicht den hund...sie kann nix machen...auch wenn sie die plozei rufen sollte oder so...die können dir den hund auch nicht wegnehmen....! das letzte wort hat der richter...und solange bleibt der hund bei dir! ..und da ich bezweilfe, dass es bis vors gericht kommt behalte den hund einfach (dazu hast du ja das recht bis deine freundin die ausfwendungen ersetzt hat) und gut is. da würde ich auch lieber das ende der freundschaft in kauf nehmen, als den hund abzugeben!
EDITEDIT^^:
habe mich gerade nochmal reingelesen in die leihe.
rückgabepflicht des hundes besteht bei euch, nach ablauf der für die leihe bestimmten zeit. §604 Abs 1 BGB
die leihe endet bei euch, wenn deine freundin nach deutschland zurückzieht, wie ihr es vereinbart hattet.
besitzstörungen zwischendurch hat die verleiherin zu unterlassen, dh du musst ihr den hund NICHT geben, wenn sie nur mal zu besuch in deutschland ist.