In unseren OP-Kostenschutz Tarifen werden die Kosten von Operationen* inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge erstattet. Auch Operationskosten bei rassespezifischen Krankheiten werden nach der Wartezeit übernommen.
*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.
Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.
Hier sind einige Beispiele für Operationen, die wir übernehmen:
- Wurzelbehandlung
- Kralle/Wolfkralle ziehen
- Goldakkupunktur
- Kreuzbandriss
- Patella-Luxation
- Magendrehung
- Zahnextraktion.
Nicht erstattungsfähig sind alle Behandlungen, die kein chirurgischer Eingriff oder dessen Nachbehandlungen sind.
Zusätzlich ausgeschlossen sind:
- die Kosten für Kastration/Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
- Geburtshilfe
- sowie Prothesen des Bewegungsapparates.
Eine Ausnahme ist der OP-Kostenschutz Exklusiv für Katzen: Dort übernehmen wir für Verträge mit Stand ab 02/2020 auch die Kosten für eine zur OP gehörige Diagnostik.
Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.