Mitch geht es schon wieder sehr sehr viel besser. Also wenn es sich bis morgen normalisiert hat wäre ich dann natürlich auch wieder dabei.
Im Südpark dürfen Hunde aber übrigens auch nicht freilaufen. Die einzigen Freilaufflächen in Münster sind die Ufer des Dortmund Ems Kanals, der westliche Teil des Aasees und der Wienburgpark!!! Aber wen interessierts...
Große Hunde
Groß im Sinne des Gesetzes ist ein Hund, der ausgewachsen:
ein Gewicht von mindestens 20 kg oder
eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm erreicht,
der nicht zu einer der Rassen gehört, die in § 10 genannt sind,
und der nicht als "gefährlicher" Hund (§ 3) eingestuft ist.
Für diese Hunde gelten folgende Regeln.
Im Stadtgebiet Münsters sind diese Hunde in bebauten Bereichen immer anzuleinen. Das gilt beispielsweise auch für die Innenstadt samt Promenade, Südpark, Schloßgarten.
In Bus und Bahn sind diese Hunde ebenfalls an die Leine zu nehmen.
Wie bisher gehören sie außerdem in der Fußgängerzone sowie im Wald außerhalb der Wege an die Leine. (siehe auch Fragen und Antworten)
Meldepflicht
Große Hunde müssen beim Ordnungsamt registriert werden. Im Anmeldeverfahren erhalten Sie einen Fragebogen. Mit der Anmeldebestätigung informieren wir Sie über gegebenenfalls fehlende Unterlagen und Nachweise.
Das neue Pflichtprogramm
Wer einen solchen Hund hält, muss dem Ordnungsamt seit dem 1. Januar 2003
nachweisen, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht,
die Nummer des Mikrochips mitteilen, (siehe auch Fragen und Antworten)
die entsprechende Sachkunde nachweisen.
Hundesteuer
Natürlich sind auch große Hunde wie bisher beim Amt für kommunale Abgaben für die Hundesteuer anzumelden.
Was haltet ihr eigentlich mal von einem Besuch im Zoo? Ich fänd das wirklcih toll, auch wenn die eintrittspreise von 14 € pro Person doch schon recht happig sind (Hunde sind kostenlos!).
P.S.: AN MELANIE
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Stadthaus 1, Klemensstraße 10
48127 Münster
Tel. 02 51/4 92-22 24 (Frau Bödefeld)
E-Mail: [email='finanzen@stadt-muenster.de'][/email]
Hier müssen Sie Ihren Hund spätestens zwei Wochen nach Aufnahme schriftlich anmelden. Sie erhalten dann den Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke. Anmeldungen nehmen außerdem das Bürgeramt und die Bezirksverwaltungen an. Anmeldevordrucke gibt es darüber hinaus auch in der Bürgerberatung und beim Ordnungsamt - und im Internet-Angebot des Bürgeramtes.