ZitatErkennen kann man gute Betreuungsplätze nur wenn man es sich mehrmals ansieht und den Umgang mit den Hunden sieht. Aber auch das ist meiner Meinung nach keine Garantie dafür.
Außerdem sollte man eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG haben.
Die Erlaubnis benötigt man aber nicht, um Hunde gewerblich zu betreuuen. Diese benötigt man lediglich, wenn man auch Übernachtungsgäste annimmt.
Ich nehme in meinem Gassiservice z.B. höchstens 4-5 Hunde mit. Je nachdem welche Größe, ob ich die Hunde schon länger kenne, ob meiner dabei ist usw... Auf mehr Hunde kann man meiner Meinung nach einfach nicht alleine aufpassen. Fahre dann aber auch in Gegenden wo wir selten bis nie andere Hundebesitzer treffen, sondern eher für uns sind. Außerdem können die Besitzer sich jederzeit bei mir mit anschließen.
@ jogi2010
Und sowas ist rufschädigend...
edit: Aber dieser Satz ist gut. "Desweiteren nehme ich Grundsätzlich keine Hunde die Trächtig sind, bzw eine Schwangerschaft haben."