Das hört sich doch schon mal gut an :-)
Beiträge von pandomus
-
-
Ein Border Collie kommt nicht einfach auf die Idee zu hüten. Wenn ich nicht will das er hütet halte ich Ihn einfach von Schafen fern. Ich habe es schon bei mehreren Border Collies verschiedenen Alters erlebt die noch nie Anstalten gemacht haben zu hüten - und dann als man sie an die Schafe herangeführt hat, nach 5 bis 10 Minuten der Trieb geweckt wurde.
@aterix99:
Nein Sally ist ein Border Collie - kleiner Münsterländer Mix der meiner Schwiegermutter gehört :-)@MC Finny:
Du kommst doch aus Köln, wenn du willst kannst du mal mit zum Schafe hüten kommen. -
Zitat
Und sagste auch, was das mit dem Thema zu tun hat? Es steht nicht jeder drauf, einfach so Bücher zu bestellen
Es tut mir Leid du hast recht. Auf der anderen Seite steht ja auf der Seite eine genau Beschreibung über das Buch
Es geht in dem Buch einfach darum seinen Hund vernünftig zu lesen und zu behandeln. Unter anderem, 5 Minuten ignorieren bei nach Hause kommen usw.
-
Ich kann wirklich nur jedem dieses Buch empfehlen. Hat mir super weitergeholfen und beim lesen geht einem ein Licht auf
-
Unser Border Collie ist 18 Wochen alt.
Ja, mit 6 Monaten ist er noch viel zu jung für Frisbee.
Fotos und Videos von unserem Border gibts hier: http://baxterthedog.wordpress.com/
Wir machen noch nicht viel mit Ihm außer spazieren gehen, die Welt erkunden lassen und Ihm Ruhe beibringen.
Ach ja, ab und zu zwei verschiedene Intelligenz-Spiele um Ihn auszulasten. Wenn er zwischen 8 und 12 Monate alt ist fangen wir langsam mit dem Schafe hüten an. Wer aus dem Bereich Köln Bonn Königswinter kommt der kann gerne mal mitkommen. Ist jeden Sonntag um 10:00 Uhr.
Was ich auch noch sehr gut finde ist Treibball. Für den der keine Schafe hat.
Hier bei uns in der Nachbarschaft wohnen auch zwei Border Collies die aber auch total verhaltensgestört sind.
Ich denke mal das man sich keinen Border Collie kaufen sollte wenn man sich nicht 100% mit dieser Rasse beschäftigen kann. -
Hat denn schon einer eine Idee für einen Namen?
Voraussetzung natürlich die passende Domain für die Internetseite ist noch frei. -
Hallo,
ich habe bis jetzt nur die Eifel. Bin aber Ende März in Berchtesgaden und im Juli im Bayrischen Wald. Bin für weitere Vorschläge immer offen :-) -
Ich schubs mal wieder!!
-
Das soll auch keine Grundsatzdiskussion hier werden. Und vor allem keine Texte von irgendeinem Tierschutzgesetz aus einem Land wie der Schweiz. Die haben genug andere Probleme. Demnächst kommt hier ein Beitrag von einem Hundehalter der gerne Hunde isst und argumentiert mit einem Text aus China oder so. Ich bleibe bei meiner Meinung. Jeder muss es selbst wissen und das machen was er für sich und vor allem für den Hund verantworten kann.
-
Zitat
Auf Anfrage des SHM informieren Dr. Eva
Waiblinger und lic. iur. Lukas Berger vom
Schweizer Tierschutz STS über die rechtlichen
Vorschriften und deren Interpretationen.
Gehen wir vom Fall des Transports
und Aufenthalts eines Hundes im Auto
aus, so besagt in der Tierschutzverordnung
TSchV der Art. 54,3 Folgendes:
Transportmittel dürfen bei längeren Transportunterbrüchen
nur dann als Aufenthaltsort
dienen, wenn die Tiere jeweils über
die in den Anhängen (des TSchV) aufgeführten
Mindestflächen für die Haltung
verfügen, jederzeit Zugang zu Wasser
oder nötigenfalls zu Milch haben und in
den für die Tierart entsprechenden Zeitintervallen
gefüttert werden. Ausserdem
müssen die Anforderungen an ein den Tieren
angepasstes Klima erfüllt sein.
Es gibt jedoch keine verbindlichen Vorschriften
darüber, was genau ein Transport
ist, wie gross Transportboxen bei
Hunden sein müssen (ausser, dass sie bei
normaler Körperhaltung darin transportiert
werden müssen! TSchV, Art. 55.1d),
und wie lange ein „längerer Transportunterbruch“
ist (TSchV, Art. 54.3). Sollte es
sich aber um einen „längeren Transportunterbruch“
handeln, dann müssten die
Minimalvorschriften für Hundehaltung eingehalten
werden (detaillierte Infos im Anhang
1 der Tierschutzverordnung unter
http://www.admin.ch/ch/d/sr/455_1/app1.ht
ml). Das heisst, dass man Hunden bei längeren
Transportunterbrüchen mindestens
eine Höhe von 1.8 m zur Verfügung stellen
muss, was keine Transportbox und in der
Regel auch kein Auto erfüllt. Nehmen wir
an, dass jemand den Hund in einer Transport-
oder Varibox während 4 Stunden Arbeitszeit
im Auto zurücklässt. Dies ist sicher
ein „längerer Transportunterbruch“ und
kein Transport, also müsste dem Hund mindestens
2 m2 Fläche und 1.8 m Höhe zur
Verfügung stehen – je nach Körpergewicht
sogar wesentlich mehr (bis 4.5 m2 bei Einzelhund
oder 6.5 m2 bei zwei oder mehr
Hunden).
Wird ein Hund über Nacht (oder diese
Zeitspanne) in eine Box gesperrt, gelten
ebenfalls die Minimalbedingungen des
oben erwähnten Anhangs 1 der Tierschutzverordnung,
da es sich um eine Haltung
und nicht um einen Transport handelt,
und es ein „Gehege“ ist, in dem sich das
Tier „dauernd oder überwiegend aufhält“
(d. h. die Hälfte der Zeit). Dies sind rechtliche
Interpretationen, konkret müsste ein
Richter entscheiden, ab wann es sich um
einen „längeren Transportunterbruch“ handelt,
und was „dauernd oder überwiegend
darin aufhalten“ zeitlich konkret bedeutet.Quelle: http://www.hundemagazin.ch/pdf/shm_3_06_kaefighaltung.pdf
Sorry aber wir leben in Deutschland.