Beiträge von sueasy

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    Und wie ist es denn bei den Hundehaltern, sueasy? jeder aber wirklich auch jeder Depp kann sich nenn Hund aus dem th holen, und dann geht's raus ins Feld und der Hund darf flitzen...


    Mach 'ne Petition dagegen auf, die z.B. Sachkundenachweis für jeden Hundehalter und Leinenbefreiung für Hunde erst nach Grund-Gehorsamsprüfung erlaubt und ich unterschreib sofort.

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    Diese Aussage ist gelinde gesagt „bedauerlich“ und wenn man nichts von der Materie versteht sollte man sich vorher lieber mit der Gesetzeslage vertraut machen. :headbash:
    Voraussetzung für die Genehmigung einer WBK
    § 5 Zuverlässigkeit
    § 6 Persönliche Eignung
    § 7 Sachkunde
    Einfach mal googeln unter Waffengesetz.


    Willst du uns hier veralbern oder hast du selbst keinen Schimmer?


    Geprüft wird hier gar nichts, weder Zuverlässigkeit noch persönliche Eignung. Geprüft wird lediglich bei unter 25-jährigen, die eine WBK erwerben wollen, aber davon ausgenommen sind natürlich diejenigen die die WBK für die Jagd benötigen. Dem ganzen Rest wird ein Vertrauensbonus vorausgeschickt und sie werden als zuverlässig und persönlich geeignet angesehen, sofern nicht eindeutige, bereits bekannte Tatsachen dagegen sprechen. Geprüft wird hier im Vorfeld gar nichts.

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    Und jetzt kannst du mal hochrechnen was das kleinere übel ist...


    Wenn's den falschen Hund trifft und es ist deiner, ist es kein kleines Übel

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    Ich darf daran erinnern um einen Hund halten zu dürfen muss man keine Prüfungen ablegen... Anders als bei den jägern


    Gefährliche Hunde müssen einen Wesenstest ablegen, den Jagdschein kann jeder Depp unabhängig von seiner geistigen und psychischen Verfassung machen.

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    Er/sie nimmt als wohl in Kauf das Hundehalter mit wiederholungstätern belangt werden aber eben erst nach der tat. Und wenn die exekutive ansnordnungsamt oder Polizei übergehn soll, wie soll dann die Prävention von statten gehn wenn der Hund schon im Begriff is sich ein stückchen vom fliehenden wild zu erlauben?


    Nein, ich würde dafür plädieren, dass der Halter und nicht der Hund als Täter betrachtet wird, und dass dieser auch bereits dann belangt wird, wenn er dabei erwischt wird, dass er seinen Hund außerhalb seines Einwirkungskreises stöbern lässt, denn das gilt in NRW bereits als wildern und darf entsprechend mit der Tötung des Hundes geahndet werden. Es ist nicht nötig abzuwarten bis der Hund die Nase bereits am Reh hat. Darum wäre das frühzeitige Abmahnen/Strafen des Halters m.M.n die bessere Prävention.


    Zumal wenn man mal bedenkt, wie wenig der mögliche Abschuss des Hundes die meisten Halter zu schrecken scheint.
    Ich gehöre zu den Haltern, die sich einen Kopf um den Hund, dessen artgerechte Auslastung und die Umwelt machen.
    Ich trainiere und arbeite täglich daran, dass ich meine Hündin trotz Jagdtrieb möglichst jederzeit und von allem abrufen kann und das auch mit vorzeigbarem Erfolg. Außerdem läuft meine Hündin nur dann außerhalb des Weges, wenn ich auf wildfreier Wiese Dummy-Übungen mache oder auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen. In fremden Terrain, wo ich nicht weiß wie es um das Wildvorkommen bestellt ist, sichere ich sie. Und obwohl daher mein persönliches Risiko, dass mein Hund beim Wildern abgeschossen werden könnte verschwindend gering sein dürfte, mache ich mir eben einen Kopf darum. Denn weder ich noch mein Hund sind Roboter, rein theoretisch könnte dennoch dies oder jenes passieren, sonst müsste ich mich mit meinem Hund irgendwo einschließen.
    Kurioserweise erlebe ich aber in meinem persönlichen Umfeld, dass gerade die Halter, die sich keinen Deut um die Erziehung ihres Hundes scheren und ihre Hunde stöbern lassen wo sie wollen, behaupten, sie fänden es völlig korrekt und verständlich, dass wildernde Hunde erschossen werden dürfen. Diese Halter denken sich wohl, dass ausgerechnet ihr Hund schon nicht erschossen wird und ihnen sonst ja nichts passieren kann, drum finden sie die Gesetzgebung so wie ist wohl ganz prima. Ich bin aber dafür solche Halter eben frühzeitig zu belangen s.o. und nicht erst wenn der Hund das Wild gerissen hat.

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    Warum muss ein Hund überhaupt im Wald frei herumlaufen? :???:


    Er muss natürlich nicht im Wald frei laufen, insbesondere dann nicht, wenn er dort nicht auf den Wegen bleibt. Aber irgendwo sollte er schon zuweilen frei laufen können. Wo wäre das deiner M.n.? Dort wo nicht Wald ist, ist Feld oder Wiese mit Fasanen, Hasen und zuweilen eben auch kreuzenden Rehen. Oder leinst du deinen Hund nie ab?

    Ich wohne in einem Ballungsgebiet im wahrsten Sinne des Wortes. Hier prallen viele Hundehalter und aber auch viele Jäger bei relativ wenig Grün und Wild aufeinander. Da werden Pilzesammler angeschrien sie hätten im Wald nichts verloren, da wird vor brütenden Vögeln im Winter gewarnt und vor Wildschweinen wo definitiv keine vorkommen, von den üblichen Abschussdrohungen ganz zu schweigen. Da scheint halt die Meinung zu herrschen, man müsse und könne Hundehalter vergrämen. Das Problem ist aber, dass die Hundehalter irgendwann keinem Jäger mehr etwas glauben und auch berechtigte Kritik und Warnungen als Übertreibung, Panikmache, etc. abgetan wird. Durch diese Taktik verliert man aber mehr als man gewinnt.


    Doch auf der anderen Seite bleiben natürlich tatsächlich die vielen dämlichen und/oder ignoranten Hundehalter, denen es nur um ihr eigenes Vergnügen geht und ihre Hunde machen lassen was sie wollen. Brut- und Setzzeit, wie auch Naturschutzgebiete interessiert die genauso wenig, wie sich um die Erziehung ihres Hundes zu kümmern.


    Meine Vision wäre daher:
    Sofern die Halter von wildernden Hunden bekannt sind, Anzeige beim Ordnungsamt (womöglich direkt mit Beweis-Photo per Digital-Kamera vom im Unterholz stöbernden/wildernden Hund) und dann:


    1. Je nach Schaden und/oder Wiederholungstat ein entsprechendes dem Einkommen angepasstes Bußgeld (oder alternativ so eine Art "grüne" Sozialstunden)
    2. Bei Wiederholungstätern genereller Leinenzwang, von dem nur berfreit wird, dessen Hund einen ausreichenden Grundgehorsam nachweisen kann.
    3. Bei wem gar nichts hilft, der sollte hat keinen Hund mehr halten dürfen.


    Auf jeden Fall würde ich die "Exekutive" nicht länger bei den Jägern lassen, sondern auf Ordnungsamt bzw. Polizei übertragen. Dann würde es vermutlich auch besser mit der Verständigung zwischen Hundehalter und Jäger klappen.

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    Normalerweise läuft es so ab, dass ich, wenn ich einen Hund rumstreunen sehe, entweder weiss, wem er gehört und mir den Halter zur Brust nehme. Passiert es mehrfach und der HH ist uneinsichtig, gibts eine Anzeige oder ich greif mir den Hund und gebe ihn im TH ab und teile es dann dem Halter mit ... das wirkt oft Wunder :pfeif:


    Handelt es sich um einen unbekannten Hund, versuche ich auch, seiner habhaft zu werden und ihn den entsprechenden Behörden oder Organisationen zu übergeben. Aber draufloszuballern, zumal die meisten Ausreisser ja eine Halsung tragen, ich bitte euch, kein normaler Jäger macht sowas.


    Jagdstrecke NRW 2009/2010:
    85 Hunde
    12.249 Katzen


    Im Vorjahr sah es noch so aus:


    Jagdstrecke NRW 2007/2008:
    wildernde Hunde 176
    wildernde Katzen 14.670


    Da scheint bei einigen eben doch der Finger recht locker am Abzug zu sitzen.

    Ich persönlich brauche nicht die Drohung des Hundeabschusses, um meinen Hund so zu erziehen, dass er auf den Wegen und abrufbar bleibt. Die Gefahr, dass der Hund auf die Straße und vor ein Auto gerät wäre eindeutig größer. Und das wissen auch die jenigen Halter die ihre Hunde notorisch und regelmäßig wildern lassen. Solchen Leuten scheint das Leben ihres Hundes aber ohnehin nicht ganz so viel wert zu sein, die schreckt auch die Gefahr, dass der Hund abgeschossen werden könnte, offensichtlich nicht.

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    UNser örtlicher Revierförster des bevorzugten Spaziergehwaldes hat uns mal gesagt, dass er zumindest in NRW schon seit Ewigkeiten von keinem erschossenen Hund mehr wüsste, da sich die Jäger angesichts des regelmäßig folgenden Tamtams es lieber dreimal überlegen, ob sie von ihrem Recht Gebrauch machen...


    Jagdstrecke in NRW im Jagdjahr 2009/2010:
    85 Hunde
    12.249 Katzen


    Und das sind nur die gemeldeten Fälle.