Feuersturm:
OK, ich habe nun eine Vorstellung wann bzw. wofür du das Sprühhalsband einsetzt. Konkret mit Jadgtrieb hat das dann aber eher weniger zu tun, sondern mehr mit festgefahrenen Verhaltensketten, die mit dem negativen Reiz unterbrochen werden sollen?
Beiträge von sueasy
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Woher sind Deine Quellen?
LG
AnjaIch beschäftige mich (offensichtlich ) schon ein wenig länger mit dem Thema Jagdhunde und Jagdtrieb
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Ist meiner Meinung auch nicht weiter verwunderlich, weil der Jagdtrieb, eben ein Trieb ist und leider selbstbelohnend ist. Man muß aber auch dazu sagen, wenn Hundehalter dem aufkommenden Jagdtrieb beim Junghund früher entgegentreten würden, bräuchte man das Halsband in den meisten Fällen nicht. Die meisten fragen erst um Hilfe, wenn der Hund schon ein Jagdprofi ist. Wie übrigens bei allen anderen "Problemen" auch.
LG
AnjaEs bleibt aber die mittlerweile alte Wahrheit bestehen, dass ein Hund mit ausgeprägtem Jagdtrieb, sich in den seltensten Fällen von einem Luft- oder Wasserstrahl beeindrucken lässt.
Die Hunde die darauf ansprechen, haben zuvor keineswegs über einen guten Grundgehorsam verfügt, sondern wären auch ohne Sprühhalsband, mit etwas mehr Konsequenz und Timing zu erziehen gewesen. -
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wenn es zu einer Anzeige kommt, weil es in der Ausbildung angewendet wurde, wird wohl der Richter entscheiden, ob es zu Starkzwangmethoden gehört
Nicht alles was gute Bürger so anzeigen, landet vor einem Richter. Das Zauberwort heißt hier zunächst mal Ordnungswidrigkeit.
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Hier steht es auch deutlich.............
http://klartexthund.blogspot.c…-co-auswirkungen-auf.html
und hier nochmal ein paar Auswirkungen :/
Das einzig deutliche ist nach wie vor der deutsche Gesetzestext, der Rest ist freie Interpretation der jeweiligen Autoren. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass das Tragen von Stachelhalsbändern verbietet.
Das Stachelhalsband wird im Ggs. zum Stromhalsband im entsprechenden Tierschutzgesetz §3 nicht erwähnt. Wenn ich nun, weil ich es schick finde, meinem leinenführigen Hund ein Stachelhalsband umlege, verstößt das gegen keinerlei Gesetz, da ich ihm allein durch das lockere Tragen keine "erheblichen Schmerzen" zufüge.
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Die dort verlinkten Paragraphen beziehen stammen aus dem Schweizer Gesetzestext.
Vielleicht sollten alle Interessierten mal einen Blick ins deutsche Tierschutzgesetz werfen
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__3.html -
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Also, hier mal eine Rückmeldung. Wir haben es nun ausprobiert und es funktioniert. Die kleine Sekunde, die er erschrickt, reicht aus um zu ihn zurück zu holen und ihn dann zurück zu rufen. Er ist weder traumaitisiert, noch hat er nun eine Wasserphobie oder ähnliches. Also mit einem Fachmann an der seite kann es sehr hilfreich sein.
Und willst du den Hund jetzt zusammen mit dem Halsband vermitteln?
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nun, es können aber auch genetisch bedingte verhaltensweisen sein, die sich weiter vererben und das sich für den käufer dann erst im nachhinein herauskristallisiert.
in solchen fällen dann vom problem mensch, HH zu sprechen ist schon heftig.
Warum? Was kann der Hund dafür, wenn sich herauskristallisiert, dass sein Halter mit ihm überfordert ist?
Vielleicht (realistisch betrachtet - meist) käme ein rasseerfahrener Halter gut mit dem Hund klar? -
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Mhmm, nur wäre es da nicht sinnvoller den Problemhund als einen Hund mit Verhaltensstörung zu bezeichnen?
Ist zwar immer noch verdammt dünnes Eis aber schon mal einen Tacken dicker als beim Problemhund gemeinhin.
Ist doch beides das selbe:
Ein Problemhund ist ein Hund dessen Halter Probleme mit ihm haben
Ein Hund mit Verhaltensstörung ist ein Hund dessen Halter sich an seinem Verhalten stören -
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Vom Bild her und Verhalten würde ich darauf tippen, dass es sich um einen Herdenschutzhund-Mischling handelt. Vielleicht solltest Du einen Trainer suchen, der sich mit diesen Rassen besonders gut auskennt und Dich selbst mit den Besonderheiten dieser Rasse beschäftigen.
Ja, das wollte ich auch gerade schreiben bei größer werdenden Schäferhundmischlingen mit Ringelrute aus dem Ausland - drängt sich der Gedanke an einen Herdenschutzhund-Mischling schon auf.