ZitatÜbrigens, ich hab letztens gelesen, dass auch Hunde in Katzengröße (Chis Miniyorkis etc) nicht verboten werden dürfen
Wenn das stimmt, ist das ziiiemlich unlogisch
Das habe ich auch schonmal gehört . Aber ich glaub das stimmt nicht .
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass größere Hunde in einer kleineren Wohnung nicht gehalten werden können . Laut Tierschutzgesetz ist das erlaubt . Ich denke meine Wohnbaugesellschafts-Wohnung ist ziemlich hundefreundlich und ich hab in der Nachbarschaft schonmal einen größeren Hund gesehen, auch von einer Wohnbau Wohnung, und ich weiß, dass das auch kleinere Wohnungen sind .
Ne Wohnbaugesellschaft ist ja auch eigentlich was anders als ein privater Vermieter, oder ? Ich schätze meine Wohnbaugesellschaft als sehr tolerant ein, eben weil sie auch sagen : Alle Hunde erlaubt, außer Kampfhunde .
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