Der Ablauf ist so:
Man meldet dem TA den Anspruch.
Der TA überlegt sich: Haben die (VIELLEICHT!) Recht und die Kosten sind überschaubar, dann zahle ich lieber aus eigener Tasche, weil sonst die Haftpflichtversicherung evt. die Beiträge hoch zieht.
Wenn ja -> er zahlt (bzw. verzichtet auf Zahlung für OP), alles paletti
Wenn nein-> er gibt das an seine Haftpflichtversicherung ab.
Damit ist der Schaden nicht mehr seiner!
Die Haftpflichtversicherung überprüft den Anspruch.
Wenn er gerechtfertigt ist (in Augen der Versicherung) wird gezahlt.
Wenn der Anspruch NICHT gerechtfertigt ist (in Augen der Versicherung) zahlt sie NICHT.
Dann muß auch der TA nicht aus der Privatkasse zahlen, weil eben der Anspruch NICHT gerechtfertigt ist.
Dagegen (Gegen die Versicherung und ihr Urteil) kann man dann klagen.
Und vielleicht gewinnen
Vielleicht auch nicht.
Aber mit Abgabe des Schadens an die Versicherung ist der TA selber da eigentlich absolut raus, außer dass er evt. im Gerichtsverfahren gegen die Versicherung als Zeuge vorgeladen wird.