ZitatSollte uns und der Genossenschaft bis zum [Datum] kein schriftlicher Widerspruch Ihrerseits vorliegen, gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Zustimmung erteilen."
Doris, das ist eine super Idee.
Allerdings müsste das doch zur Genossenschaft, oder? Sonst heißt es nachher, sie hätten Einspruch eingelegt und wir hätten das "verbummelt"? Oder einfach so und dann sagen: Ja, dann beweis es, dass du es eingeworfen hast!
Das ist doch besser (für mich), oder? :veg:
Ich finde, so langsam dürfte ich die unschöne Schiene fahren, oder?