Beiträge von pandabaerchen

    Soweit ich informiert bin, gilt der Leinenzwang überall in der Natur während der Brut- und Setzzeit ... auch dort wo sonst kein ganzjähriger Leinenzwang besteht!


    "Bei Spaziergängen durch Wiesen, Felder und Wälder in Niedersachsen müssen Hunde von diesem Freitag an angeleint bleiben. Die bis zum 15. Juli geltende Leinenpflicht dient dem Schutz von Wildtieren und deren Jungen sowie am Boden brütenden Vögeln, erklärte das Landwirtschaftsministerium in Hannover. Eine Gefahr gehe nicht nur vom Jagdtrieb der Hunde aus, sondern auch von vermeintlich harmlosem Stöbern und Spielen. Auch in innerstädtischen Parks oder Grünanlagen, wo kein Leinenzwang besteht, sollten Hundebesitzer ihre Vierbeiner nicht frei laufen lassen und aufmerksam sein. Auf besondere Vorschriften etwa in Landschaftsschutzgebieten machten in der Regel Schilder aufmerksam. "


    Aber wie gesagt, Jagdhunde, wie unsere 3 Beagle, können nirgends ohne Leine laufen, zumal in den Parkanlagen so viele Essensreste liegen und Menschkot, dass es schon von daher nicht gehen würde ....

    Ja, ich weiß :(


    Ohne Zaun können wir unsere Hunde eh nicht frei laufen lassen, aber an viel befahrenen Straßen würde ich es auch nicht machen. Ob ein Hund mitten im Spiel, beim Rennen und Toben, wirklich immer 100%ig hört oder nicht doch mal auf die Straße rennt ... wäre mir zu gefährlich.


    In anderen Städten gibt es auch eingezäunte Hundefreiläufe, manchmal von Stadt oder Gemeinde, oft von Privatinitiativen ... aber erstmal Fürsprecher finden in der Stadt und/oder den Parteien und dann eine geeignete Fläche ... wird wohl noch ne Weile dauern ...

    Ja, leider :(


    Das Grundstück liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und die Jäger haben bei der Naturschutzbehörde Beschwerde eingereicht, da das Hundegebell angeblich das Wild vertreibe ... aber ein paar hundert Meter weiter fährt der ICE, ein zweites Gleis ist im Bau ...


    Die Naturschutzbehörde hat uns die Nutzung privat und vereinsmäßig für Hunde untersagt, da die Ruhe und der Naturgenuß nicht durch unnötigen Lärm gestört werden darf :o


    Auf meiner Internetseite habe ich ja stehen, dass wir eine Buddelecke mit Sand einrichten wollen. Daraus hat die Naturschutzbehörde eine Bodenveränderung gemacht, die ebenfalls zu unterlassen ist ...


    Die haben Gründe gesucht, wollen keinen Präzedenzfall schaffen wie mir dir Frau dort persönlich gesagt hat ... was soll ich gegen die Jäger und die Behörde ausrichten?


    Wir suchen einen Käufer. Für Pferde ist das Grundstück ideal :)
    Und dann kaufen wir was neues ;)